Ab 2026 gilt der strengere Nutri-Score für alle
Eigentlich gelten für die Ermittlung der Nährwertqualität von Lebensmitteln schon seit 31. Dezember 2023 neue Regeln. Aber: Produkte, die es schon vor diesem Stichtag am Markt gab, konnten maximal 24 Monate von einer Übergangsregelung Gebrauch machen und den alten Nutri-Score weiterverwenden.
„In der Praxis hat sich gezeigt, dass die bisherige Berechnung des Nutri-Scores nicht für alle Lebensmittelgruppen optimal passt“, heißt es auf dem Portal Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Als Beispiel führt der vzbv die Bewertung von Brotsorten an: Für Brot mit einem niedrigen Ballaststoff- und einem hohen Salzgehalt hätte es vorher einen besseren Nutri-Score gegeben.
Der überarbeitete Algorithmus hingegen stelle ab sofort sicher, dass die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln zutreffender bewertet wird. „Ein hoher Zucker- oder Salzgehalt sowie ein niedriger Ballaststoffgehalt führen nach der neuen Berechnung beispielsweise zu einer stärkeren Abwertung als bislang“, meldet das Portal. Durch die Änderungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ballaststoffreiche Vollkornprodukte zukünftig besser von ballaststoffärmeren Varianten unterscheiden können.
Künstliche Süßstoffe führen zu einer schlechteren Bewertung
Hersteller müssen ab sofort diese Regeln berücksichtigen, wenn sie ihre Lebensmittel auf der Nutri-Score-Skala von A bis E einordnen:
Produkte mit einem hohen Zucker- und Salzgehalt erhalten schlechtere Bewertungen.
Getränke, die mit künstlichen Süßstoffen gesüßt werden, erhalten zusätzlich vier Negativpunkte und werden so automatisch eine Nutri-Score-Klasse schlechter eingruppiert.
Auch ein geringer Ballaststoffegehalt wirkt sich negativ aus. Der Mindestgehalt an Ballaststoffen wurde von 0,9 Gramm auf 3 Gramm pro 100 Gramm Lebensmittel angehoben.
Lebensmittel, die viel Protein enthalten, werden besser bewertet. Diese Regel gilt nicht für „rotes Fleisch“.
Für Nüsse, Saaten, Raps-, Oliven- und Walnussöl gibt es die neue Kategorie „Öle und Fette“. Bei der Ermittlung ihres Nutri-Scores wird der Energiegehalt aus gesättigten Fettsäuren stärker berücksichtigt. Folglich fallen gesundheitsförderliche pflanzliche Fette und Nüsse mit einem hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren positiver ins Gewicht.
Flüssige Lebensmittel gelten nun einheitlich als Getränke und werden mit dem Rechenmodus für Getränke bewertet. Bisherige Ausnahmen, etwa für Milchmischgetränke, gelten nicht mehr.
Wie viele Unternehmen nutzen die Lebensmittelampel?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) haben sich bisher 960 Unternehmen mit rund 1.420 Marken für eine Verwendung dieses Ampelsystems in Deutschland registriert.
„Die Nutzung des Nutri-Score ist für die Lebensmittelunternehmen freiwillig und kostenfrei. Es ist lediglich eine Anmeldung und die Zustimmung zu den Benutzungsbedingungen bei der französischen Markeninhaberin, der Santé publique France, einer Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums, erforderlich“, teilt das BMLEH mit.




