Neue Verordnung tritt in Kraft

Ab heute keine kostenlosen Corona-Bürgertests mehr

pr/ak
Gesellschaft
Seit 11. Oktober sind die Corona-Bürgertests wieder kostenpflichtig. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die bislang keine Impfempfehlung vorliegt, gibt es aber Ausnahmen.

Die Regelung, die ab heute gilt, wurde mit mehreren Wochen Vorlauf von der Regierung angekündigt. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung. Beschlossen wurde das Ende der kostenlosen Bürgertests durch geschultes Personal mit Testbescheinigung für alle am 10. August von der Bund-Länder-Konferenz, die entsprechende Änderung der Testverordnung wurde am 21. September im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Besuch im Restaurant oder bei Veranstaltungen wird für Ungeimpfte nun schwerer – und auch teurer. Die Bundesregierung verbindet damit einen möglichen Anreiz für noch zögernde, nicht geimpfte Personen, sich vielleicht doch noch impfen zu lassen. Vorgesehen sind Ausnahmen und einige Übergangsregeln. 

Kostenfrei noch für Kinder, Jugendliche und Schwangere

Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Dazu gehören Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere. Sie können sich noch bis zum 31. Dezember kostenlos testen lassen, denn für sie gibt es erst seit kurzem entsprechende Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Kostenlose Testes erhalten weiterhin Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Oder Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf geworden sind. Auch für Personen, die zum Beenden einer Quarantäne einen Test benötigen, müssen diesen nicht bezahlen. Um weiterhin kostenlose Tests zu bekommen, sind entsprechende Nachweise erforderlich (Ausweis bei Kindern, ärztliches Attest, Mutterpass). Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.

Höhe der Kosten noch unklar

Was die Kosten für die Tests betrifft, müssen sich diese unter Marktbedingungen erst noch zeigen. Bisher bekommen Anbieter pro Schnelltest 11,50 Euro Vergütung, für genauere PCR-Tests gibt es etwa 43 Euro. Für Selbstzahler sind diese aber oft teurer. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Beschäftigte sich in Firmen kostenlos testen lassen können. Das gilt etwa auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen.

Unterdessen warnen Rechtsanwälte vor medizinischen Gefälligkeitsattesten, ohne dass ein medizinischer Grund gegen die Impfung spricht, und weisen auf berufs- oder strafrechtliche Sanktionen hin.

Gassen: „Freedom-Day”

 Pro und Contra

„Kostenlose Bürgertests abzuschaffen, gebietet die Fairness vor dem Steuerzahler”, sagte der Gesundheitsminister Spahn der Funke-Mediengruppe. Bislang konnte sich jeder impfen, der es wollte. Für Kinder und Jugendliche sowie für diejenigen ohne Impfempfehlung bleiben die Bürgertest kostenfrei, betont er. Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach spricht sich für das Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests aus: „Es wäre falsch, denjenigen, die sich selbst der Solidarität des Impfens verweigern, unbegrenzt solidarisch die Tests zu bezahlen.”

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hingegen warnt hingegen vor dem Ende der kostenlosen Corona-Tests: „Kostenpflichtige Corona-Tests führen dazu, dass sich künftig weniger Menschen mit Symptomen testen lassen werden”. Es wäre ein Einfallstor für eine weitere Übertragung des Virus.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fürchtet eine neue Isolierung und Vereinsamung von Heimbewohnern und fordert Sonderregelungen für Alten- und Pflegeheime. Bund und Länder müssten Besuchern dort gebührenfreie Testmöglichkeiten bieten, sagte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Viele der bundesweit rund 12.000 stationären Einrichtungen verlangen von vollständig geimpften Besuchern trotzdem einen aktuellen und zertifizierten negativen Schnelltest.

Zahl der Neuinfektionen steigen wieder langsam an

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