Finaler Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD

Abfrage des Impfstatus in bestimmten Berufsgruppen möglich

ak
Gesellschaft
Der Impfstatus kann bald in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und Pflegeheimen durch den Arbeitgeber abgefragt werden. Auf diesen Kompromiss konnte sich die Regierungskoalition einigen. Eine Ausweitung auf andere Berufsgruppen soll es vorerst nicht geben.

„Der Arbeitgeber kann, wenn und soweit dies zur Verhinderung Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verlangen”, legt der gemeinsame Änderungsantrag der Regierungskoalition fest.

Hierzu gehören beispielsweise Kitas, Schulen, Horte, Pflegeheime für alte Menschen und Menschen mit Behinderung, Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte, Gefängnisse und „Einrichtungen und Unternehmen, in denen besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.”

Arbeitgeber dürfen den Impfstatus aber nur abfragen, wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt worden ist. Erst vergangene Woche hat der Bundestag die epidemische Lage für weitere drei Monate verlängert.

Impfstatusabfrage direkt beim Arbeitnehmer

Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten erhoben werden, aber niemand soll zum Impfen gedrängt werden. Die COVID-19 Impfung bleibt eine freiwillige Entscheidung, verkündet der Änderungsantrag. Der Kompromiss der Regierungskoalition zielt darauf ab, das Risiko einer Infektion in diesen Bereichen zu reduzieren, die Arbeit in den Einrichtungen besser zu organisieren und weitergehende Hygienemaßnahmen für Ungeimpfte zu treffen, betonen CDU/CSU und SPD ihre Entscheidung.

Keine Auskunftspflicht in Großraumbüros

Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es demnach nicht geben, berichten mehrere Medien. „Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament”, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn. Er erklärte, dass die SPD dieser Entscheidung nur zustimmen würden, wenn die Gewerkschaften einheitlich dafür wären.

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