Abgabefrist bis Ende Oktober verlängert
Durch die Pandemie-bedingten steuerlichen Neuerungen sind für Steuerzahler, Steuerberater und auch die Lohnsteuerhilfevereine die zeitlichen und formalen Anforderungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung gestiegen. Seit Jahresbeginn beriet der Bundestag deshalb über das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das kürzlich verabschiedet wurde.
Dieses sieht unter anderem eine erneute Fristverlängerung vor, die der Bundesrat nun bestätigt hat. Wie im Vorjahr muss die Einkommensteuererklärung auch 2022 erst am 31. Oktober beim Finanzamt eingegangen sein und damit drei Monate später als normalerweise.
Hinweise der Lohnsteuerhilfe: Mögliche Verlängerung bis August 2023
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. gibt noch weitere Hinweise: Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2021 sogar Zeit bis zum 31. August 2023.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei denen die Steuererklärung für 2020 noch aussteht, erhalten bei professioneller Beratung einen nochmaligen Aufschub bis zum 31. August 2022 (ursprünglich: 31. Mai 2022). Und wer seine Steuererklärung 2021 freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit, also bis zum 31. Dezember 2025.
Wichtig auch: Das Kurzarbeitergeld zählt zu den Lohnersatzleistungen. Wer mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung im vergangenen Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben, so der Verein.