Bundesärztekammer

Ärzte schicken ihre eigene GOÄ ans BMG

pr
Die Bundesärztekammer hat eine arzteigene Version der Gebührenordnung für Ärzte an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt. Die Version ist noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmt.

Eine arzteigene Version der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit betriebswirtschaftlich kalkulierten und mit den ärztlichen Verbänden konsentierten Preisen hat die Bundesärztekammer (BÄK) letzte Woche an das BMG geschickt. Die Version sei noch nicht mit dem PKV-Verband abgestimmt worden, melden Fachmedien.

Den Berichten zufolge habe die BÄK in Bezug auf einen Beschluss des 126. Deutschen Ärztetags 2022 in Bremen gehandelt. Dort hatten die Delegierten den Vorstand der BÄK beauftragt, bis Ende des Jahres das bereits ausgehandelte und mit dem PKV-Verband konsentierte Leistungsverzeichnis einer novellierten GOÄ inklusive der betriebswirtschaftlichen Bewertungen dem BMG zu übergeben.

Die Preise sind nicht mit der PKV abgestimmt

Die BÄK habe diesen Auftrag erfüllen wollen, habe der PKV-Verband den Vorgang kommentiert. Das werde vom Verband respektiert. Allerdings seien die in der arzteigenen GOÄ-Version genannten Preise nicht mit der PKV abgestimmt und bedürften der Anpassung, um eine Überforderung zu vermeiden. Wie es in den Berichten weiter heißt, seien die Preise dem Verband zu hoch.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hatte seinerzeit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf dem Deutschen Ärztetag ein persönliches Exemplar der neuen GOÄ mit Paragrafenteil und die Leistungsbeschreibungen, aber noch ohne Preise überreicht. Lauterbach hatte klargemacht, er werde sich einen Entwurf für eine neue GOÄ anschauen. In dieser Legislaturperiode werde man aber in Sachen GOÄ-Novelle nichts unternehmen, was das Verhältnis von PKV zur Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) verschieben würde.

Die derzeitig gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus 1982 und wurde zuletzt 1996 nur in Teilen novelliert. Seit Jahren arbeiten BÄK, PKV und die ärztlichen Fachverbände an dem Entwurf einer novellierten GOÄ. Ziel ist, der Bundesregierung einen zwischen allen Beteiligten abgestimmten verordnungsfähigen Entwurf einer neuen und weiterentwicklungsfähigen GOÄ zu übermitteln.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.