Ärzte unter Generalverdacht
Warum muss die Zahnärzteschaft das Thema "Korruption im Gesundheitswesen" aktiv angehen?
Dr. Wolfgang Eßer:Die Bundesregierung plant, einen Korruptionsstraftatbestand speziell für das Gesundheitswesen zu schaffen und dafür - wie in Bayern schon geschehen- flächendeckend Sonderstaatsanwaltschaften einzurichten. Dieses Vorgehen kann man nur als unverhohlenen, überflüssigen Populismus bezeichnen, den wir strikt ablehnen.
Dabei verschließen wir aber nicht die Augen vor den wenigen schwarzen Schafen, die es aber nicht ausschließlich und auch nicht speziell unter den Heilberufen, sondern in allen Schichten in Gesellschaft, Wirtschaft, in der Verwaltung und nicht zuletzt auch in der Politik gibt. Wir Zahnärzte bekennen uns seit Jahren geschlossen zu dem Prinzip „Null Toleranz gegenüber korruptivem Verhalten“.
Jeder einzelne Fall ist einer zu viel und leistet einer Kultur des Misstrauens Vorschub! Korruptives Verhalten darf in unserer Gesellschaft an keiner Stelle toleriert, sondern muss vielmehr konsequent sanktioniert werden.
Welche Rolle haben Kammern und KZVen bei der Bekämpfung von Korruption? Wie positionieren sich BZÄK und KZBV?
Die Landeszahnärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts ahnden korruptives Verhalten in der Zahnärzteschaft auf Basis des geltenden Berufsrechts, verankert in den jeweiligen Berufsordnungen der Länder.
Die KZVen als Teil der mittelbaren Staatsgewalt ahnden korruptives Verhalten im Rahmen des Disziplinarrechts und arbeiten kooperativ mit den Staatsanwaltschaften zusammen. Diese Sanktionsmaßnahmen sind ausgesprochen hart und reichen bis zum Entzug der Zulassung, was für betroffene Zahnärzte den Verlust der Erwerbsbasis bedeuten kann.
Was halten Sie von den Plänen der Regierung, einen eigenen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen?
Das Vorhaben skandalisiert die Heilberufe in inakzeptabler Art und Weise und stellt alle ehrlich und aufrecht arbeitenden Ärzte und Zahnärzte unter Generalverdacht. So sehr wir uns also für ein korruptionsfreies Gesundheitswesen einsetzen, wissen wir aber, dass es nach menschlichem Ermessen immer wieder Einzelne geben wird, die gegen geltende Normen verstoßen und deshalb bestraft werden müssen. Es bedarf dafür aber keines zusätzlichen Straftatbestandes für das Gesundheitswesen! Das bestehende berufsrechtliche Sanktionsinstrumentarium reicht im zahnärztlichen Bereich völlig aus.
Wie belastet ist in diesem Zusammenhang das Verhältnis zum VDZI?
Der VDZI hat sich für seine unhaltbaren Korruptionsvorwürfe gegen die Zahnärzteschaft im Zusammenhang mit der Herstellung von Zahnersatz in Laboren vor wenigen Tagen in einem Schreiben entschuldigt. Wir haben diese Entschuldigung angenommen und damit ist die Sache für uns erledigt.
Die Fragen stellten Marius Giessmann und Claudia Kluckhuhn.