Leitlinien-Entwurf

Ärztekammer fordert noch mehr Einschränkungen für Heilpraktiker

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Ärzte halten die geplante Reform der Vorschriften für angehende Heilpraktiker für nicht weitreichend genug. Die Neuformulierung des entsprechenden Textes sei eine "in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung", erklärte die Bundesärztekammer.

In einer Stellungnahme hat die Bundesärztekammer (BÄK) deutliche Kritik an dem von Bund und Ländern erstellten Leitlinien-Entwurf zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geübt. Es sei nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage dieser Leitlinien "eine Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter dem Aspekt einer funktionierenden Gefahrenabwehr" erfolgen soll, heißt es.
Völlig verkannt werde die Komplexität des medizinischen Kontextes, insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens, das für eine gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig sei. Die Leitlinien stellten „eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung oder gar einzelner Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern dar“, heißt es in der schriftlichen Mitteilung.

Das Ziel: Heilpraktikeranwärter sollen Grenzen ihrer Kenntnisse einschätzen können


Das Bundesgesundheitsministerium hatte gemeinsam mit den Ländern einen Entwurf erarbeitet, um die von 1992 formulierten Leitlinien weiterzuentwickeln. Ziel ist, die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit zu vereinheitlichen und dadurch den Schutz der Patienten zu stärken.
Die Leitlinien orientiert sich dabei laut Entwurf am Ziel der "Gefahrenabwehr" - sie sollen insbesondere gewährleisten, dass die Heilpraktikeranwärter die "Grenzen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzen, sich der Gefahren bei Überschreitung dieser Grenzen bewusst und bereit sind, ihr Handeln angemessen daran auszurichten". Dies beinhalte sowohl rechtliche wie medizinische Kenntnisse, aber auch einen der späteren Tätigkeit entsprechenden Nachweis von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse.

60 Multiple Choice-Fragen plus 60 Minuten mündliche Prüfung



Die Zuständigkeit für die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung liegt dem Entwurf zufolge bei den zuständigen Stellen der Länder. Eine Zentralisierung der Überprüfungen sei anzustreben, um die Überprüfungen formell und inhaltlich landeseinheitlich durchführen zu können. "Die Länder sollen daher die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung auf eine oder einige wenige zuständige Stellen pro Land konzentrieren", heißt es im Entwurf.
Außerdem ist festgelegt, dass die Überprüfung aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil bestehen soll. Die schriftliche Prüfung soll aus 60 Multiple Choice-Fragen bestehen - werden mindestens drei Viertel der Fragen zutreffend beantwortet, gilt dieser Prüfungsteil als bestanden.


Der mündlich-praktische Teil der Überprüfung soll für jeden Heilpraktikeranwärter nicht länger als 60 Minuten dauern. Bis zu vier Personen können demnach gemeinsam überprüft werden. Der mündlich-praktische Teil der Überprüfung soll unter der Beteiligung von Heilpraktikern von einem Arzt abgenommen werden. Über die Zahl der teilnehmenden Heilpraktiker entscheidet der für die Durchführung der Überprüfung bestimmte Arzt.

BÄK: "Die Tätigkeit von Heilpraktikern muss eingeschränkt werden"




Der BÄK gehen diese Vorschriften jedoch nicht weit genug. Die überarbeiteten Leitlinien sorgten nicht dafür, dass Patienten künftig vor Gefahren durch die Behandlung eines Heilberuflers geschützt sind.
Der BÄK zufolge wäre das nur möglich, wenn die erlaubten Tätigkeiten von Heilpraktikern deutlich eingeschränkt werden. Sie sollten etwa keine Krebspatienten mehr behandeln und generell keine invasiven Maßnahmen durchführen dürfen, fordern die Ärzte.

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