Ärztekammer Sachsen-Anhalt streicht Homöopathie
"Statt dem Nachweis von abgeleisteten Zeiten zählen jetzt Inhalte und Kompetenzen. Diese werden digital statt in Papierform erfasst", beschreibt Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die grundlegende und umfassende Änderung der Weiterbildungsordnung.
Damit setzt die Kammerversammlung die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) verabschiedeten Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um. Die neue Regelung soll im Sommer 2020 in Kraft treten.
Die Änderungen der BÄK wurden fast eins zu ein übernommen
Die Delegierten übernehmen fast eins zu eins die Änderungen der Muster-Weiterbildungsordnung der BÄK, um die Weiterbildung deutschlandweit vergleichbar zu gestalten. Die Ausnahme bildet der bewusste Verzicht auf die Zusatzbezeichnung Homöopathie mit dem Argument, dass "wissenschaftliche Nachweise zur Wirksamkeit fehlen."
Nach Bremen ist Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das Homöopathie aus seiner Weiterbildungsordnung gestrichen hat.
Nach Bremen folgte jetzt Sachsen-Anhalt
Sie gehe davon aus, dass diesem Vorbild nun auch weitere Landesärztekammern folgen werden, erklärt Dr. Heinemann-Meerz. "Es bleibt unseren Ärzten selbstverständlich frei, sich auf dem Gebiet der Homöopathie zu betätigen und ihren Patienten entsprechende Behandlungen anzubieten. Eine Weiterbildung mit entsprechender Prüfung, fachlicher Anerkenntnis und damit Außenwirkung, erzeugt nach unserer Auffassung einen Fehleindruck beim Patienten über erworbene Kompetenzen des Arztes, wenn dem Gebiet jeglicher wissenschaftlicher Nachweis fehlt."