Aktualisierte Qualitätsleitlinie des BDIZ EDI
Ziel der im Juni 2002 erstmals vorgelegten und im März 2019 aktualisierten Qualitätsleitlinie ist, dem implantologisch tätigen Zahnarzt eine Hilfe anzubieten, mit der er seine Arbeit besser beurteilen kann, heißt es vom Verband.
Die Leitlinie dient dem Verband zufolge vorrangig der Selbstbeurteilung und Selbsteinschätzung der Zahnärzte, da nur der Behandler die durchgeführte Arbeit kennt. Auf der anderen Seite brauche auch der Patient verlässliche und verständliche Kriterien, um das Behandlungsergebnis beurteilen zu können. Der Verband stellt heraus, dass die in dieser Qualitätsleitlinie formulierten Kriterien sich an den Maßstäben der zahnmedizinischen Wissenschaft orientieren. Hier geht es zur Qualitätsleitlinie.