„Alle PatientInnen so behandeln, als ob sie infektiös wären“
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein erinnert daran, dass auch für Patienten mit multiresistenten Erregern oder Tuberkulose eine generelle Behandlungspflicht besteht. „Die Versorgung von infizierten Patienten darf angesichts des heutigen Hygienestandards einer Zahnarztpraxis nicht als unzumutbar abgelehnt werden“, heißt es, da eine Infektion des Behandlungsteams durch geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen ausgeschlossen werden kann. Die Kammer erinnert daran, dass alle Patientinnen und Patienten so behandelt werden sollten, als ob sie infektiös wären.
Patienten mit offener Lungentuberkulose scheiden die Erreger vor allem beim Husten und Niesen aus. Diese können anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden. Neben den Standardmaßnahmen der Basishygiene seien zusätzliche Maßnahmen erforderlich:
Patient: Räumliche Isolierung
Patient: Mund-Nasen-Schutz bei Kontakt mit anderen Personen
Personal und Besucher: Atemschutz (FFP2-Maske oder Äquivalent)
Händedesinfektionsmittel, alkoholbasiert, begrenzt viruzid (wirksam gegen behüllte Viren) mit Nachweis der Wirksamkeit und VAH-Zertifizierung1 zur Händedesinfektion, zusätzlich mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen Tuberkulose
Bei einer geschlossenen Tuberkulose besteht keine Ansteckungsgefahr, heißt es weiter. Die Kammer betont außerdem noch einmal, dass PatientInnen den Anamnesebogen nur dann wahrheitsgetreu beantworten, wenn sie sich sicher vor Ausgrenzung oder Ablehnung fühlen – und verweist auf den 2022 aktualisierten Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin.
RKI: Deutschland bleibt Niedriginzidenzland
Obwohl medikamentös behandelbar, zählt die Tuberkulose in armen Ländern noch vor HIV/AIDS zu den am häufigsten zum Tode führenden Infektionskrankheiten, informiert das Robert Koch-Institut (RKI). In Deutschland entwickelten sich die gemeldeten Erkrankungszahlen nach einem vorübergehend deutlichen Anstieg in den Jahren 2015 und 2016 wieder rückläufig. Bis 2021 sank die Zahl auf 3.942. Im Folgejahr stieg die Zahl auf 4.115, im laufenden Jahr sind bisher 930 Erkrankungen an Tuberkulose registriert (Stand 23. März). Deutschland sei damit ein , die Meldeinzidenz (im Folgenden Inzidenz) liegt seit Anfang 2001 bei unter 10/100.000 Einwohner und bewegt sich in den letzten Jahren mit abnehmender Tendenz zwischen 5 und 7/100.000.