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Bundesärztekammer zur ärztlichen Personalbemessung

„Allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser reicht nicht aus“

Wenn Krankenhäuser unter massivem Kostendruck stehen, bestünde ohne verbindliche Personalbemessung die Gefahr, dass Einsparungen zulasten der Beschäftigten und damit letztlich auch der Patientinnen und Patienten erfolgen, warnt die Bundesärztekammer. Graphicroyalty - stock.adobe.com
mg
Politik
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Bundesärztekammer warnt vor Gefährdung der Versorgungsqualität und fordert verbindliche Maßstäbe für die ärztliche Personalausstattung.

Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert die Haltung der Bundesregierung zur Einführung einer verbindlichen ärztlichen Personalbemessung in Krankenhäusern. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/8220) stellt die Bundesregierung klar, dass sie auf die verpflichtende Anwendung eines Personalbemessungsinstruments verzichten und die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Personalausstattung weitgehend den Krankenhäusern überlassen will. Aus Sicht der Bundesärztekammer reicht eine solche allgemeine Verpflichtung ohne konkrete Vorgaben zur Ermittlung und Überprüfung des tatsächlichen Personalbedarfs nicht aus, um die Qualität der Patientenversorgung dauerhaft sicherzustellen.

„Die Bundesregierung erkennt ausdrücklich an, dass eine angemessene Personalausstattung wesentlich für die Qualität der Patientenversorgung ist. Gleichzeitig verzichtet sie aber auf verbindliche Maßstäbe, mit denen sich feststellen lässt, wie viele Ärztinnen und Ärzte für eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung tatsächlich benötigt werden. Eine solche Generalverpflichtung der Krankenhäuser droht ohne konkrete Regularien und überprüfbare Kriterien ins Leere zu laufen“, erklärt Dr. Susanne Johna, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ärztliches Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK).

Einsparungen könnten zulasten der Beschäftigten gehen

Besonders problematisch sei dies angesichts des zunehmenden wirtschaftlichen Drucks auf die Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft habe bereits vor einem erheblichen Stellenabbau infolge der gesetzlichen Sparmaßnahmen gewarnt. „Wenn Krankenhäuser unter massivem Kostendruck stehen, besteht ohne verbindliche Personalbemessung die Gefahr, dass Einsparungen zulasten der Beschäftigten und damit letztlich auch der Patientinnen und Patienten erfolgen. Überlastung, Demotivation und die Abwanderung ärztlichen Personals können die Folgen sein. Wer die Qualität der Patientenversorgung sichern will, muss deshalb auch dafür sorgen, dass der dafür notwendige ärztliche Personalbedarf sachgerecht ermittelt und finanziert wird“, so Johna.

„Mit dem Ärztlichen Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) wurde ein Instrument entwickelt, das die vielfältigen ärztlichen Aufgaben in den Krankenhäusern differenziert berücksichtigt. Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Erprobung hat den systematischen Ansatz grundsätzlich bestätigt und gezeigt, dass ÄPS-BÄK für die Anwendung in einzelnen Kliniken und Fachabteilungen geeignet ist“, schreibt die BÄK. Die dabei identifizierten Anforderungen an eine verbesserte Vergleichbarkeit der Ergebnisse lieferten wichtige Hinweise für die gezielte Weiterentwicklung des Instruments, die derzeit erfolgt.

BÄK sieht Gesetzgeber in der Verantwortung

Auch der 130. Deutsche Ärztetag 2026 hat die Bedeutung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung ausdrücklich bekräftigt. Er hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Gewährleistung und Finanzierung einer angemessenen ärztlichen Personalausstattung sicherzustellen und die Weiterentwicklung von ÄPS-BÄK unterstützt.

„Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für eine ausreichende ärztliche Personalausstattung allein den Krankenhäusern übertragen wird, ohne zugleich nachvollziehbare Maßstäbe und die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Patientensicherheit darf nicht von wirtschaftlichen Spielräumen einzelner Krankenhäuser abhängen. Wir werden ÄPS-BÄK konsequent weiterentwickeln. Zugleich bleibt der Gesetzgeber in der Verantwortung, verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und refinanzierte ärztliche Personalausstattung zu schaffen“, betont auch Prof. Dr. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe „ÄPS-BÄK“, abschließend.

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