Amalgam-Verbot für Kinder und Schwangere
Ab Juli 2018 darf Amalgam nicht mehr bei schwangeren oder stillenden Frauen sowie Jugendlichen unter 15 Jahren als Zahnfüllung verwendet werden - dies geht aus einer Verordnung hervor, die das EU-Parlament am Dienstag verabschiedet hat. Darüber hinaus müssen Zahnärzte verpflichtend Amalgamabscheider in ihren Praxen verwenden.
Die EU hat in der sogenannten Minamata-Konvention zugesagt, die Quecksilber-Nutzung zu minimieren. Das wird mit dem Kompromiss umgesetzt, den EU-Kommission, Mitgliedsländer und Parlament bereits im Herbst ausgehandelt hatten (siehe zm-online:Amalgam: Vorerst kein Phase-Out).Bis 2020 soll eine Studie prüfen, ob Zahnärzte ab 2030 ganz auf Amalgam verzichten können.
Einst in aller Munde, hat Amalgam heute nicht nur Befürworter. Auf unserer Themenseite finden Sie alles über den Zahnfüllstoff des 20.Jahrhunderts sowie die aktuelle europäische Debatte.
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