Revision der EU-Quecksilberverordnung

Amalgam wird ab 2025 in der EU verboten

pr
Politik
Dentalamalgam wird ab 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt eine solche Füllung aus medizinischen Gründen des Patienten für unbedingt erforderlich hält.

Wie von der EU-Kommission im letzten Sommer vorgeschlagen, soll Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten werden. Darauf haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der in den Rat versammelten EU- Mitgliedstaaten in Straßburg geeinigt.

Noch ist offen, ob Deutschland später aussteigen kann

Allerdings können die EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen zur Versorgung sozial schwacher Gesellschaftsgruppen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der allgemeinen Nutzung von Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 beantragen. Der finale Kompromiss sowie die daraus resultierende rechtliche Regelung sind derzeit noch nicht öffentlich verfügbar. Daher ist derzeit noch offen, ob und inwieweit die Möglichkeit eines späteren Amalgam-Ausstiegs zum 30. Juni 2026 in Deutschland besteht.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer hatten im politischen Prozess mehrfach gefordert, Dentalamalgam als für die Versorgung nach wie vor relevantes und bewährtes Material bis mindestens 2030 zu erhalten. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird ein Material allein Amalgam nicht ersetzen können, sondern der Einsatz von Alternativmaterialien wird indikationsbezogen erfolgen müssen.  

Erlaubt bleibt die Verwendung in medizinisch notwendigen und zu begründenden Fällen

Weiterhin erlaubt sein wird die Verwendung von Dentalamalgam in medizinisch notwendigen und zu begründenden Fällen. Allerdings soll die EU-Kommission bis Ende 2029 eine Überprüfung dieser Ausnahmeregelungen vornehmen und dabei die Verfügbarkeit quecksilberfreier Alternativen berücksichtigen. Entsprechende Regelungen wurden zudem für die Produktion und den Import von Dentalamalgam verabschiedet.

Die Überarbeitung der Quecksilberverordnung ziele darauf ab, ein quecksilberfreies Europa zu schaffen, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen, heißt es in der Mitteilung des Europäischen Parlaments dazu. Einigen Mitgliedstaaten sei eine Ausnahme gewährt, worden, um die sozioökonomischen Folgen des Amalgamausstiegs zu mildern, erklärte die Berichterstatterin Marlene Mortler (EVP, Deutschland) dazu. Denn das Verbot von Zahnamalgam dürfe nicht bedeuten, dass sich einkommensschwache EU-Bürger in diesen Ländern keine angemessene zahnärztliche Behandlung mehr leisten können.

Ausnahmeregelungen werden auf die Verfügbarkeit quecksilberfreier Alternativen überprüft

Während die geltenden Vorschriften bereits die Verwendung von Zahnamalgam zur Behandlung von Zähnen bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verbieten, erweitern die Änderungen jetzt das Verbot auf alle in der EU, teilt der Europäische Rat mit. Die Mitgesetzgeber hätten an dem von der Kommission vorgeschlagenen Termin für den vollständigen Ausstieg in der EU am 1. Januar 2025 festgehalten. Ausnahme sei, wenn Amalgam vom Zahnarzt als unbedingt notwendig erachtet werde, um spezifische medizinische Bedürfnisse des Patienten zu erfüllen. Die achtzehnmonatige Ausnahmeregelung für die Mitgliedsstaaten sei eingeführt worden, weil einkommensschwache Personen sonst sozioökonomisch überproportional betroffen wären.

Die EU-Quecksilberverordnung sei, so der Europäischen Rat, zurückzuführen auf die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, eines 2013 unterzeichneten internationalen Abkommens, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen. Im Juli 2023 hatte die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Verordnung vorgeschlagen, um den Zielen Folge zu leisten. Von den Regelungen betroffen sind auch die Verwendung, Herstellung und der Export von Quecksilber- und Quecksilberprodukten.

Der Einigung im Trilog war am 30. Januar 2024 eine gemeinsame Positionierung der EU-Mitgliedstaaten auf Ebene des Rates vorausgegangen. Der Rat hatte dabei ebenfalls einen allgemeinen Ausstieg aus dem Werkstoff bis zum 1. Januar 2025 beschlossen. Die Verordnung muss formal noch vom Plenum des Europäischen Parlaments und durch den Rat verabschiedet werden.

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