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Anklage wegen Datenklaus aus BMG

mg/dpa
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Spionage im Bundesgesundheitsministerium - als der Fall aufflog, schlug er hohe Wellen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Zwei Männer sollen dutzendfach Daten geklaut haben.

Gut ein Jahr nach Bekanntwerden mutmaßlicher Datenspionage im Bundesgesundheitsministerium hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Einem IT-Fachmann (40) und einem Pharmalobbyisten (44) werden das Ausspähen von Daten und Vergehen nach dem Bundesdatenschutzgesetz vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Montag in Berlin mitteilte. Sie sollen sich von 2009 bis 2012 in 40 Fällen unbefugt Zugang zu vertraulichen Daten aus dem Ministerium verschafft haben. Verwendet haben sie die Daten demnach für eigene wirtschaftliche Zwecke.

Ans Licht gekommen war der Fall durch einen anonymen Hinweis. Das Ministerium hatte daraufhin Anzeige gestellt. Der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte Ende 2012 berichtet, interne Informationen aus seinem Haus, die ihn selbst noch gar nicht erreicht hätten, seien sogar bereits im Internet zum Download angeboten worden. Bahr: "Ich bin stinksauer."

Beschuldigter soll vertrauliche Mails auf CD gebrannt und verkauft haben

Schon damals wurde bekannt, dass der Pharmalobbyist ein früherer Mitarbeiter der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gewesen sein soll. Die Angeschuldigten sollen sich im Jahre 2006 über das Internet kennengelernt haben, so die Staatsanwaltschaft. Der IT-Fachmann sei bei einem im Ministeriumsauftrag tätigen Unternehmen angestellt gewesen. Er habe gezielt die von dem Pharmalobbyisten bezeichneten Mailpostfächer vor allem aus dem Leitungsbereich des Ressorts geknackt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die Informationen auf CD gebrannt und gegen jeweils 500 bis 700 Euro an den Lobbyisten weitergeleitet zu haben. Dieser habe sich einen Informationsvorsprung bei aktuellen Gesetz- und Verordnungsentwürfen verschaffen wollen. Dem IT-Fachmann legen die Ermittler auch einen Wohnungseinbruch mit Diebstahl sowie Besitz kinderpornografischen Video- und Bildmaterials zur Last.

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