Referentenentwurf zur Änderung der Corona-Testverordnung liegt vor

Anspruch auf Bürgertests bis Ende Mai geplant

pr
Der Anspruch auf kostenlose Bürgertests zum Nachweis des Coronavirus soll über den 31. März 2022 hinaus verlängert werden. Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist die neue Frist jetzt Ende Mai.

Die Maßnahme sei damit begründet, dass der erwartbare saisonale Effekt in der warmen Jahreszeit voraussichtlich zu einer Verringerung der Virusübertragung führen würden, heißt es in dem Entwurf. Zudem habe sich auch seit Pandemiebeginn durch (Auffrisch-) Impfungen und natürliche Infektionen eine Grundimmunität in der Bevölkerung ausgebildet.

Ferner legten Daten aus dem In- und Ausland nahe, dass Infektionen mit der Omikron-Variante mit einer geringeren Krankheitsschwere verbunden seien. Daher sei eine dauerhafte Geltung der Verordnung und die Kostenübernahme durch den Bund und damit den Steuerzahler über den Mai hinaus nicht länger angezeigt.

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