Anti-Korruption: neuer Anlauf
Ein Jahr nach dem Scheitern eines Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen nimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf. Bis Ende des Jahres sei ein Referentenentwurf geplant, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Mittwoch in Berlin. Seit langem kritisieren Experten den Einfluss etwa von Pharmafirmen in den Arztpraxen - nicht immer sind es medizinische Gründe, warum ein Patient ein bestimmtes Medikament verordnet bekommt.
Künftig strafbar: Geschenke der Pharmaindustrie
Der Petitionsausschuss des Bundestags sprach sich am Mittwoch für ein solches Gesetz aus. Die zugrundeliegende Petition fordert, dass es künftig strafbar sein soll, wenn Ärzte Geschenke der Pharmaindustrie annehmen. Der Sprecher des Justizressorts sagte, bei zwei Fachtagungen mit Verbänden der Betroffenen solle das Vorhaben nach der Sommerpause vorbereitet werden.
Zwei Tage vor der Bundestagswahl hatte der Bundesrat im September 2013 eine Vorlage von Union und FDP in den Vermittlungsausschuss verwiesen, was wegen des Endes der Legislaturperiode einem Scheitern des Entwurfs gleichkam. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 geurteilt, dass Ärzte, die von einer Pharmafirma Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nach geltender Gesetzeslage nicht strafbar machen.
Verbot sollte auch im PKV-Bereich geahndet werden können.
Nach den Gesetzesplänen der schwarz-gelben Koalition vom vergangenen Jahr sollte Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten, Apothekern, Krankenkassen, Hilfsmittel- und Heilmittelanbietern verboten werden - aber nur soweit die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist. SPD und Grüne hatten verlangt, das Verbot im Strafrecht und nicht im Sozialrecht zu verankern - dann hätte Korruption auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen geahndet werden können.
Bei der Pharmaindustrie trat am Dienstag ein freiwilliges Verbot auch kleiner Geschenke in Kraft, wie die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie mitteilte.