AOK-Chef will Spezial-Ermittler
"Wir brauchen flächendeckend Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit dem nötigen Spezialwissen", sagte er der "Berliner Zeitung". Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das geplante Gesetz gegen Korruption bei Ärzten nicht greife. Ermittlungsbehörden müssten sich im komplizierten Gesundheitssystem auskennen.
Bahrs Analyse sei absolut richtig: Das Berufsrecht der Ärzte sei unzureichend, um Korruption wirksam zu bekämpfen. Deshalb ist es sinnvoll, die Regelungen gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Sozialgesetzbuch unterzubringen. "Jeder Patient muss sich darauf verlassen können, dass ihm das medizinisch Notwendige verordnet wird und nicht das, wofür die höchsten Bestechungsgelder geflossen sind", sagte er. "Jeder Patient muss seinem Arzt bei Diagnose und Therapie vertrauen können."
"Die Ermittler können wieder loslegen"
Dabei geht Graalmann nicht davon aus, das durch das Gesetz mehr Fälle aufgedeckt werden, sagte er der Berliner Zeitung. "Nachdem der Bundesgerichtshof vor gut einem Jahr entschieden hatte, dass die Bestechung von niedergelassenen Ärzten nach geltendem Recht nicht strafbar ist, haben die Staatsanwaltschaften Ermittlungen eingestellt", so der AOK-Chef. "Mit dem neuen Gesetz können die Ermittler wieder loslegen."
Anlass war ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Korruption bei niedergelassenen Ärzten nach dem bisher geltenden Recht nicht strafbar ist, weil Ärzte keine Beauftragte der Krankenkassen seien. Das wird durch das neue Gesetz geändert.