Apotheken lösen jetzt auch E-Rezepte von Privatversicherten ein
Auf das neue Angebot machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) aufmerksam. Sie weisen jedoch darauf hin, dass Privatversicherte ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder den in der Praxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen müssen, weil sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben.
Bislang machen nur wenige Versicherungen mit
Aktuell sei die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, der ADAS und der DAV gehen aber davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger das E-Rezept ihren Versicherten anbieten werden.“
Nach der Bezahlung des Medikaments wird den Privatversicherten in der Apotheke ein Beleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt: entweder ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App.