Urteile

Apotheker darf Arztanweisung Vorrang vor Kasse geben

ck/dpa
Nachrichten
Das Sozialgericht Koblenz hat einem Apotheker Recht gegeben, der ein teureres Medikament verkauft hatte als von der Krankenkasse verlangt.

Wie die vorsitzende Richterin Bettina Grengel am Freitag mitteilte, bieten zwei Hersteller das Medikament an. Der Arzt hatte dem Patienten die teurere Variante verordnet, der Apotheker hatte sie herausgegeben.  Die Krankenkasse des Patienten hatte daraufhin vom Apotheker die Preisdifferenz von 12,30 Euro gefordert. Sie machte geltend, mit dem Hersteller der günstigeren Version bestehe ein Rabattvertrag, der den Apotheker zwinge, dessen Präparat zu wählen.

Therapiehoheit liegt beim behandelnden Arzt

Dagegen wehrte sich der Mann - mit Erfolg: "Die Kammer vertritt die Auffassung, dass die Verordnungs- und Therapiehoheit letztlich beim behandelnden Arzt liegt", teilte das Gericht mit. Die unterlegene Schwenninger Krankenkasse kann das Urteil nun vor dem Bundessozialgericht anfechten. Grengel sagte der dpa, die Kasse habe angekündigt, in Revision zu gehen. 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.