Wettbewerbsrechtlich unzulässige zahnärztliche Fernbehandlung

App „Dentinostic“: HanseMerkur abgemahnt

LL
Allgemeine Zahnheilkunde
Mit der App „Dentinostic“ erhielten Patienten eine zahnärztliche Fernbehandlung. Als die HanseMerkur Krankenversicherung das Angebot aktiv per E-Mail bewarb, leitete die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg rechtliche Schritte ein. Mit Erfolg.

Vor einiger Zeit wurde die App „Dentinostic“ der Firma Onebrush GmbH von der Krankenkasse vorgestellt und per E-Mail beworben. Die App versprach Patienten eine professionelle Diagnose, personalisierte Therapieplanung und bei Bedarf sogar ein Privatrezept von qualifizierten Zahnärzten – innerhalb von 24 Stunden. Dazu sollten die Patienten einen Online-Fragebogen ausfüllen, ein Video des betroffenen Zahns erstellen und die betroffene Stelle in einem 3-D-Modell markieren.

Aus Sicht der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg war dieses Angebot "wettbewerbsrechtlich problematisch". Sie leitete den Fall daher an die Wettbewerbszentrale zur Prüfung und zur Einleitung rechtlicher Schritte weiter. Daraufhin wurde die HanseMerkur wettbewerbsrechtlich abgemahnt und aufgefordert, nicht mehr für eine zahnärztliche Fernbehandlung zu werben. Die Krankenversicherung gab daraufhin der Kammer zufolge eine Unterlassungserklärung ab.

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