Approbationsordnung: Der Entwurf ist endlich da!
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass die zahnärztliche Ausbildung ein Studium der Zahnmedizin von 5.000 Stunden und einer Dauer von fünf Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule umfasst.
Zielvorgaben des BMG
Das Studium soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung soll auf wissenschaftlicher Grundlage unter Berücksichtigung der Grundsätze einer evidenzbasierten Bewertung medizinischer und zahnmedizinischer Verfahren durchgeführt werden. Die praktische Ausbildung soll auch Gesichtspunkte zahnärztlicher Gesprächsführung sowie zahnärztlicher Qualitätssicherung beinhalten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Zahnärzten und Ärzten sowie Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens fördern.
Erste Einschätzung der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewertet den Entwurf nach erster Durchsicht positiv: "Das Papier wird derzeit genau analysiert, es sieht aber so aus, als ob die meisten Forderungen der BZÄK für eine Novellierung der über 60 Jahre alten Approbationsordnung übernommen wurden", sagte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seiner ersten Einschätzung gegenüber den zm. Besonders hervorzuheben sei, dass jetzt rechtliche Grundlagen für die Eignungs- und Kenntnisprüfung sowie zur Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis vorgesehen sind und Famulaturen und Modellstudiengänge ermöglicht werden. Die Inhalte über die Angleichung von Medizin und Zahnmedizin in der Vorklinik mit den Forderungen aus dem Masterplan 2020.
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