Arbeitgeber zahlt Zahnschaden nach Firmenschmaus

sp
Zahnmedizin
Wer auf der betrieblichen Weihnachtsfeier kräftig zubeißt, sollte aufpassen, dass es keinen Schaden an den Zähnen gibt. Sonst gibt es Ärger mit dem Chef, weil er die Zahnbehandlung zahlen muss.

Auf der Weihnachtsfeier ihrer Dienststelle musste eine 35-jährige Polizistin ganz neue Erfahrungen mit Schusswaffen machen. Die junge Frau hatte sich beim Essen mit ihren Kollegen ein Wildgericht bestellt. Als sie das Fleisch kaute, biss sie auf eine Schrotkugel, mit der das Tier erlegt worden war.

Ein Dienstunfall

Leider war der Biss so kräftig, dass die harte Kugel bei der Beamtin zu Absplitterungen an den Zähnen 27, 38 und 36 führte. Die Zähne ließ sie wenig später beim Zahnarzt reparieren. Die Rechnung dafür sollte ihr Arbeitgeber begleichen, da es sich ihrer Meinung nach um einen Dienstunfall handelte.

Ihr Arbeitgeber, das Bundesland Bayern, aber weigerte sich, da das Essen bei einer Weihnachtsfeier „eigenwirtschaftlich“ und damit auf eigene Verantwortung geschehe. Gegen diese Entscheidung reichte die Polizistin Klage beim Verwaltungsgericht ein und bekam nun Recht.

Eigentlich bestehe beim Essen kein Versicherungsschutz, allerdings sei die Teilnahme an der Feier eine dienstliche Aufgabe gewesen, begründete die Richterin die Entscheidung. Das Verwaltungsgericht wies den Freistaat an, „die Folgen der Absplitterung der Zähne als Dienstunfall anzuerkennen“ und die Zahnarztkosten entsprechend zu tragen, schreibt die Münchner Abendzeitung.

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