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Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft

Arbeitgeber zahlten 2025 fast 86 Milliarden Euro Lohnfortzahlung

Die Fortzahlung der Entgelte für erkrankte Mitarbeiter kostete die Arbeitgeber 2025 geschätzt 85,6 Milliarden Euro. Stockfotos-MG - stock.adobe.com
LL
Gesellschaft
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Die Fortzahlung der Löhne für erkrankte Beschäftigte hat die deutschen Arbeitgeber 2025 rund 85,6 Milliarden Euro gekostet. Das geht aus einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor.

72,5 Milliarden Euro davon entfielen demnach auf die fortgezahlten Bruttoentgelte, weitere 13,1 Milliarden Euro auf die Sozialbeiträge, die Arbeitgeber zusätzlich für ihre erkrankten Beschäftigten aufbringen (für die Zeiten des Mutterschutzes nochmal 3,2 Milliarden Euro).

Höhere Löhne, mehr Beschäftigte, mehr Krankheitstage

Demnach brachten Arbeitgeber zuletzt weitere 13,1 Milliarden Euro an Sozialabgaben für ihre erkrankten Beschäftigten (ohne Mutterschutz) auf. Mit insgesamt 85,6 Milliarden Euro haben sich die nominalen Aufwendungen für die krankheitsbedingte Fortzahlung der Entgelte damit innerhalb von 15 Jahren mehr als verdoppelt.

Für den Anstieg sind laut IW mehrere Faktoren verantwortlich: So seien die Kosten der Entgeltfortzahlung mit der Lohnentwicklung gestiegen und weil die Zahl der Beschäftigten gewachsen ist, hätten zudem mehr Arbeitnehmer Anspruch darauf. Zudem liege der Krankenstand seit der elektronischen Erfassung der Atteste im Jahr 2022 deutlich über dem Vorcorona-Niveau.

Was bringt die Attestpflicht ab dem ersten Tag?

Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen abschaffen und Arbeitnehmer verpflichten, ein Attest bereits ab dem ersten Fehltag vorzulegen. „Ob der Krankenstand damit sinkt, bleibt offen"., meint IW-Ökonom Jochen Pimpertz. Rechtlich ändere sich wenig, denn ein Attest ab dem ersten Tag können Arbeitgeber schon heute verlangen. Verzichten sie weiterhin darauf, könne das mit Blick auf den Verwaltungsaufwand im Einzelfall sinnvoll sein. Entscheidend sei vor allem die Botschaft: „Ein kulanter Umgang mit der Attestpflicht basiert auf gegenseitigem Vertrauen und setzt einen verantwortungsvollen Umgang voraus. Einen Anspruch haben Beschäftigte darauf nicht”, sagt Pimpertz.

Für ein und dieselbe Erkrankung wird das Gehalt im laufenden Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Erfolgt eine Krankschreibung aufgrund einer anderen Diagnose, beginnt die Frist von neuem. Bei längerer Erkrankung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ab der siebten Woche ein Krankgeld maximal bis zum Ende der 72. Krankheitswoche.

Pimpertz, Jochen, 2026, Entgeltfortzahlung bei Krankheit kostet 85,6 Milliarden Euro, IW-Kurzbericht, Nr. 57, Köln DOI: 10.67087/19.21483

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