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Zur Wanderausstellung „Systemerkrankung“

Arzt und Patient im Nationalsozialismus

Kay Lutze
Gesellschaft
Die Wanderausstellung in Potsdam dokumentiert die aktive Verstrickung der Ärzteschaft in das NS-Regime und damit die Schuld, die sie gegenüber ihren jüdischen und oppositionellen Kollegen auf sich geladen hat.

„Die deutsche Ärzteschaft hat in der Zeit des Nationalsozialismus schwerste Schuld auf sich geladen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVBB, Catrin Steiniger, bei der Eröffnung der Ausstellung Anfang Januar 2026: „Sie haben nicht nur zugesehen, sondern aktiv mitgewirkt: an Ausgrenzung, Entrechtung, Zwangssterilisationen, an der sogenannten „Euthanasie“, an Selektionen, Folter und Mord. Sie beteiligten sich an der sogenannten Aktion T4, dem industrialisierten Massenmord an kranken und behinderten Menschen.“

Über 9.000 Anstaltspatienten wurden 1940 auch in Brandenburg ermordet

Steiniger zufolge wurden zwischen Februar und Oktober 1940 auch in Brandenburg an der Havel über 9.000 Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten ermordet.

„Die ärztliche Selbstverwaltung hat nicht nur die Aufgabe, die Versorgung zu organisieren und Verträge zu schließen“, betonte Steiniger. „Sie hat auch eine ethische Verantwortung. Sie muss sich dafür einsetzen, dass in unserem System der gesetzlichen Krankenversicherung, in Praxen und Einrichtungen, der Mensch im Mittelpunkt bleibt – nicht seine „Verwertbarkeit“, nicht seine Kosten, nicht sein Pass oder seine Herkunft.“

Die Schau in Potsdam geht sehr detailliert auf die Auswirkungen der nationalsozialistischen Politik auf die Lebensgeschichte jüdischer Ärztinnen und Ärzte ein, zeigt aber auch wie systemtreue Mediziner im „Dritten Reich“ Karriere machten und sich an den Verbrechen beteiligten.

Ein Ehepaar versteckte den Hausarzt Dr. Arthur Arndt in seiner Vorratskammer

Nur in wenigen Ausnahmen fanden die Verfolgten und Entrechteten Hilfe bei mutigen Bürgern, wie dem Berliner Ehepaar Auguste und Karl Gehre, die ihren jüdischen Hausarzt Dr. Arthur Arndt in der Vorratskammer ihrer Wohnung versteckten. Auch die Familie des Arztes wurde von den Eheleuten versorgt. Von 1943 bis 1945 konnten sie Dank dieser Hilfe überleben und nach dem Krieg in die USA auswandern.

Ursula Randt erfuhr erst durch den Approbationsentzug, dass ihr Vater Jude war

In der Ausstellung kommen auch Zeitzeugen und ihre Nachkommen zu Wort. Wie die Tochter des jüdischen Hamburger Dermatologen Dr. Egon Klebe (1887–1957) und seiner nichtjüdischen Ehefrau Johanna Klebe: Ursula Randt erfuhr erst durch den Entzug der Approbation 1938, dass ihr Vater jüdischer Herkunft war, wie sie in einen 1990 aufgezeichneten Interview erzählte.

Die Entrechtung setzte bereits mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933 ein. In der Ausstellung wird dazu die Geschichte des jüdischen Arztes Max Markus aus Schlesien erzählt, dem die Kollegen der Knappschaft in Waldenburg 1934 die Zusammenarbeit und Wiederzulassung verweigerten.

Der Gynäkologe Adolph Calmann durfte nur noch jüdische Patienten behandeln

Indem die jüdischen Ärzte mit dem Erlass nur noch als „Krankenbehandler“ arbeiten durften, trennte das Regime sie von ihren nicht jüdischen Patienten. Exemplarisch für diese weitere Entrechtung steht in der Ausstellung der Gynäkologe Adolph Calmann (1871–1962), der in Hamburg eine Frauenklinik betrieb und am 30. September 1938 seine Approbation durch die KVD verlor und danach nur noch jüdische Patienten betreuen durfte.

1940 wurde ihm der Prozess unter dem Vorwurf als „Abtreiber“ zu fungieren, gemacht. Er konnte jedoch seine Unschuld belegen und ins Ausland immigrieren. 1954 kehrte er in die Hansestadt zurück.

Dazu kam der Tatbestand des „visuellen Antisemitismus“, bei dem in den damaligen Printmedien, Büchern, Zeitungen und Propagandaschriften wie Karikaturen die jüdische Bevölkerung diskriminiert wurde, oft mit dem Fokus auf Ärzte und Ärztinnen.

Der jüdische Mediziner wurde sehr häufig Objekt der Verunglimpfung. In einer Ausgabe des „Stürmer“ von 1932 wird die Darstellung eines jüdischen Arztes gezeigt, der ein Baby im Arm seiner Mutter impft – die Bildunterschrift lautete: „Es ist mir sonderbar zu Mut, denn Gift und Jud tut selten gut."

Ferdinand Mößmer war Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs

Als Beispiel für die Täter zeigt die Ausstellung Rechtsanwalt Ferdinand Mößmer (1893–1946), der als früher Befürworter der Rassengesetze galt und ab 1937 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs in München war. Weitere Sektionen der Schau sind „Eugenische „Auslese“ und Zwangssterilisation“, „Der Mord an Patientinnen und Patienten“, „Medizinische Versorgung in Konzentrations- und Vernichtungslagern“ und „Menschenversuche“.

Der Bereich „Schuldsprüche, Freisprüche und neues Unrecht“ zeigt, wie den Verfolgten nach 1945 in der Bundesrepublik oft erneut Unrecht angetan wurde. Ein Beispiel dafür ist das Verhalten gegenüber dem jüdischen Arzt Herbert Lewin (1899–1982), der 1931 eine gynäkologische Praxis in Berlin eröffnete und 1935 Chefarzt der gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung des Berliner Jüdischen Krankenhauses wurde.

„Die deutsche Ärzteschaft hat in der Zeit des Nationalsozialismus schwerste Schuld auf sich geladen.“

KVBB-Chefin Catrin Steiniger

Als er 1950 nach Deutschland zurückkehrte und Chefarzt an der Städtischen Frauenklinik in Offenbach wurde, lehnten ihn daraufhin viele medizinische und politische Vertreter der Stadt mit der Begründung ab, keine Frau könne sich dem Rachegefühl eines „KZlers“ als Patientin anvertrauen, so die Unterstellung.

Die Ausstellung „Systemerkrankung“ im Foyer der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam läuft noch bis zum 25. Februar 2026, werktags von 9 bis 17 Uhr. Im laufenden Jahr folgen die Stationen Hannover, Dortmund, Berlin, Weimar, Magdeburg und Schwerin.

Kay Lutze

Historiker, M.A.
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