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KBV-Bericht

Arzthonorare stiegen leicht im ersten Halbjahr 2024

sth
Praxis
Mit einem leichten Umsatzplus schlossen die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen in Deutschland die ersten beiden Quartale 2024 ab, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.

„Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen erzielten im ersten Quartal einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 65.720 Euro – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc.“, geht aus dem kürzlich veröffentlichten Honorarbericht der KBV hervor. Dies entspreche einem Plus von 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Im zweiten Quartal waren es laut der Berufsorganisation 64.269 Euro (plus 5,5 Prozent).

Der durchschnittliche Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich für die ersten drei Monate 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 80,85 Euro (plus 4,8 Prozent), für das zweite Quartal stieg der Wert auf 81,54 Euro (plus 3,9 Prozent).

So sah es im hausärztlichen Bereich aus

Der Honorarumsatz bei den Hausärztinnen und Hausärzten erhöhte sich im ersten Quartal 2024 im Schnitt um vier Prozent auf 66.504 Euro. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt um 0,4 Prozent stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 74,78 Euro (plus 4,4 Prozent).

Im zweiten Quartal wuchs der Honorarumsatz durchschnittlich um 5,3 Prozent auf 64.889 Euro. Die Behandlungsfallzahl nahm um 1,7 Prozent zu, der Honorarumsatz stieg je Fall auf 75,78 Euro (+3,5 Prozent).

Das verdienten Fachärztinnen und Fachärzte

Der durchschnittliche Honorarumsatz im psychotherapeutichen und fachärztlichen Bereich wuchs im ersten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,3 Prozent auf 65.398 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 83,97 Euro (plus 4,9 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle sank um 2,5 Prozent.

„Im zweiten Quartal wuchs der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychotherapeut und Arzt im fachärztlichen Bereich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,7 Prozent auf 64.042 Euro“, heißt es weiter. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag demnach bei 84,42 Euro (plus 4,0 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Fachkraft stieg um 1,6 Prozent.

KBV-Auswertung der Gesamtvergütung

Die für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung stehende Gesamtvergütung erhöhte sich nach Angaben der KBV im ersten Quartal 2024 um 558,5 Millionen Euro (plus 4,8 Prozent) auf 12,1 Milliarden Euro. Im zweiten Quartal erhöhte sich die Gesamtvergütung um 658,8 Millionen Euro (plus 5,8 Prozent) auf zwölf Milliarden Euro.

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