Asylbewerber müssen sich nicht PKV-versichern
Die Richter gaben damit der HanseMerkur Krankenversicherung recht. Die Versicherung hatte den Antrag einer ehemalige Asylbewerberin abgelehnt, die in den Basistarif aufgenommen werden wollte. Eine Begründung für ihre Entscheidung veröffentlichten die Richter nicht.
Die Mutter von drei Kindern lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Bis Ende April 2012 bezog sie Asylbewerberleistungen und war bei der örtlichen AOK krankenversichert. Seit Mai 2012 bekommt sie Sozialhilfe. Das für sie zuständige Sozialamt teilte ihr daraufhin mit, dass sie sich jetzt privat krankenversichern müsse. Der Antrag der Frau ist dem BGH zufolge jedoch zu Recht abgewiesen worden.
BGHAz.: IV ZR 55/14