AU per Telefon bis 18. Mai verlängert
Die Ausnahmeregelung wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen. Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der AU bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen und kann einmalig für maximal weitere 7 Kalendertage festgestellt werden.
Der Beschluss zur Verlängerung der Ausnahmeregelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 5. Mai 2020 in Kraft.