Gemeinsamer Bundesausschuss

AU per Telefon bis 18. Mai verlängert

ck/pm
Praxis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die befristete Ausnahmeregelung zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) per Telefon um zwei Wochen verlängert.

Die Ausnahmeregelung wäre sonst am 4. Mai ausgelaufen. Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der AU bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen und kann einmalig für maximal weitere 7 Kalendertage festgestellt werden.

Der Beschluss zur Verlängerung der Ausnahmeregelung tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 5. Mai 2020 in Kraft.

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