Auch Baden-Württemberg impft Zahnärzte
Wie das Sozialministerium bekannt gab, erwartet das Land Baden-Württemberg 450.000 Impfdosen des Herstellers AstraZeneca bis Mitte März und kann damit Personen aus der Priorisierungsgruppe ll ein früheres Impfangebot machen. Dafür können ab jetzt alle Zahnärzte einen Termin über die Hotline 116 117 vereinbaren.
Die impfberechtigten Zahnärzte und ZFA brauchen für den Termin im Impfzentrum eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Sie ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Diese Vorlage stellt die Landeszahnärztekammer zur Verfügung. Auskunft dazu findet man auf der Homepage des Sozialministeriums unter den FAQs zur Corona-Impfung („Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“).
Durch die AstraZeneca-Impfdosen können in Baden-Württemberg jetzt mehr Menschen zwischen 18 und 64 Jahren früher immunisiert werden. Dazu gehören medizinische Beschäftigte, Menschen mit einer geistigen Behinderung und nach dem Beschluss der Gesundheitsminister auch das Personal in Schulen und Kindertagesstätten, teilt das Sozialministerium mit.