Auch PVS-Verband gegen einheitliche Gebührenordnung
Eine einheitliche Gebührenordnung könne ihr politisches Ziel nur erreichen, wenn die Systematik der GKV zum Tragen komme. Der Regulierungsapparat des EBM mit Budgetierung, Mengenbegrenzungen, Quotierungen und Abstaffelungen müsste dann auch in der PKV gelten. „Mit einer einheitlichen Gebührenordnung würde eine Bürgerversicherung eingeführt, ohne dass man sich zu politisch zu ihr bekennen müsste“, so Stefan Tilgner, geschäftsführendes Mitglied im PVS Verbandsvorstand.
Gleiches Geld für gleiche Leistung, führe in Bezug auf Löhne und Gehälter zu mehr Gerechtigkeit. In der Gesundheitsversorgung allerdings werde so ein erfolgreiches Modell zerschlagen, das die hochwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger garantiere.
Minimalversorgung droht
Heute profitierten alle Patienten von den Mehreinnahmen, die die niedergelassenen Ärzte durch die Behandlung von Privatversicherten verzeichnen können. Denn obwohl der Privatversicherungsanteil in Deutschland bei nur 11 Prozent liege, lösten diese Versicherten 24 Prozent der Praxisumsätze aus, heißt es vom PVS-Verband. Eine einheitliche Gebührenordnung auf dem Niveau des EBM würde dazu führen, dass jeder niedergelassene Arzt rund 50.000 Euro Umsatz pro Jahr verliert.
Dieses Geld fehlte dann für hochqualifiziertes Personal und Investitionen. Viele Praxen würden dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können. Die Versorgungslandschaft würde ausgedünnt, die Versorgungqualität zwangsläufig sinken. Dies gelte auch für die Motivation junger Ärzte, sich niederzulassen.
„Wir wissen um die demographische Herausforderung, vor der unser Gesundheitssystem steht. Wir wissen, dass in der GKV immer weniger Beitragszahler immer mehr medizinische Leistungen finanzieren sollen. Die Umlagefinanzierung steht unmittelbar vor dem Kollaps“, fasst Tilgner die Situation zusammen. „Führen wir eine Bürgerversicherung - ob über den Weg der einheitlichen Gebührenordnung oder geradewegs - ein, wird aus unserem bewährten System, das eine hochwertige Gesundheitsversorgung für alle sichert, schon bald eine Minimalversorgung und wir werden all das zu spüren bekommen, worunter die Bürger in den Ländern mit einer Einheitsversicherung heute bereits zu leiden haben.“
Zum Hintergrund: Während (zahn-)ärztliche Leistungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf der Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (BEMA/EBM) abgerechnet werden, gilt im privatärztlichen Bereich die Gebührenordnung für (Zahn-)Ärzte (GOZ/GOÄ). Der PVS-Verband weist auf den wesentlichen Unterschied hin: BEMA und EBM sind Honorarverteilungsschlüssel, GOZ/GOÄ hingegen eine auf Einzelleistungen basierende amtliche Gebührentaxe.