Elektronischer Heilberufsausweis

Auch Zahnärzte sollten Lieferungsverzögerungen einplanen

LL
Praxis
Weil die Hersteller bei der Produktion des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) nicht hinterherkommen, raten Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer allen Ärzten und Zahnärzten, rechtzeitig zu bestellen.

Aktuell ergeben sich aufgrund der Produktionsengpässe bei der Aushändigung Verzögerungen von zwei bis drei Monaten, teilt die KBV mit. Dabei soll die Anwendung in den nächsten Monaten anlaufen und ab dem 1. Juli in den Praxen offiziell starten. Bis Oktober 2021 sollen alle Praxen mit dem Ausweis ausgestattet werden können.

Zahnärzte sollten bis zu zehn Wochen Lieferzeit einplanen

Die Hersteller seien offenbar mit der Anzahl der Bestellungen überfordert, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel und äußerte gleichzeitig Zweifel an der Einhaltung der Termine zu Juli und Oktober. Praxen sollten allerdings nicht darauf vertrauen, dass diese Fristen in dem Zusammenhang weiter verschoben werden.

Der eHBA

Der eHBA

Die KBV hat zudem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) darum gebeten, dass die SMC-B-Karte als Praxisausweis noch eine weitere Zeit auch ohne eHBA bestellbar bleibt. Dies wurde seitens des BMG nun bis zum 31. Mai zugestanden.

Jürgen Herbert, Vorstandsmitglied der BZÄK unterstreicht: „Auch wir sehen, dass das durch die gesetzten Fristen gesteuerte Bestellvolumen die Kartenhersteller unter Stress stellt. Aber die Kartenhersteller haben derzeit unterschiedliche Lieferzeiten. Die BZÄK unterstützt sie soweit möglich darin, die Lieferzeiten langfristig zu verkürzen. Trotzdem sollten auch die Zahnärzte acht bis zehn Wochen Lieferzeit einplanen und baldmöglichst ihren eHBA bestellen, sofern noch nicht erfolgt.“

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