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Info-Flyer für das Praxisteam

Auf einen Blick: So befüllen Sie die ePA richtig

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Praxis
Bald endet die freiwillige Einführungsphase für die Befüllung der elektronischen Patientenakte. Ein neues Infoblatt der KZBV fasst zusammen, welche Daten zahnärztliche Praxen ab 1. Oktober dokumentieren müssen.

Der zweiseitige Flyer ist als Kurzinfo für das mit der Datenerfassung und -verarbeitung betraute Praxispersonal gedacht. Die in tabellarischer Form zusammengefassten Befüllungspflichten sollen einen schnellen Überblick ermöglichen. Der Flyer ergänzt frühere, ausführlichere Informationen.

Was ist Pflicht?

Vorab gut zu wissen: Nicht alle Daten, die in die Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem gehören, müssen auch in die elektronische Patientenakte (ePA) aufgenommen werden. Eine Pflicht besteht beispielsweise bei strukturierten Daten, die als verpflichtende Anwendungsfälle beziehungsweise Medizinisches Informationsobjekt (MIO) verarbeitet werden können oder Befundberichte über selbst erhobene Befunde.

Was muss das Praxipersonal nicht übertragen?

Daten, die nur analog vorliegen, zum Beispiel Röntgenbilder und Dokumente in Papierform, müssen nicht digitalisiert werden. Das gilt auch für Daten, die auf externen Servern ohne Möglichkeit des Abrufens im PVS liegen oder von anderen (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzten erhoben wurden.

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