Zahnärzte in Bayern

„Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist die richtige Entscheidung!”

pr
Die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Bayern auszusetzen, begrüßen die dortigen zahnärztlichen Körperschaften als richtige Entscheidung.

"Jede ZFA, die wegen der Impfpflicht den Beruf aufgibt, ist eine zu viel"

"großzügigste Übergangsregelungen" in Bayern

Söder hatte nach einer Videoschaltkonferenz des CSU-Vorstands in München angekündigt, es solle in Bayern „großzügigste Übergangsregelungen“ bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geben. Das laufe „de facto“ zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinaus, erklärte er.

Die partielle Impfpflicht könne die Pflegesituation deutlich verschlechtern, argumentierte Söder. Sie sei auch kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu dämpfen oder zu stoppen. Scharfe Kritik an Söders Vorgehen kam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

AuchSachsen und Thüringen setzen aufÜbergangsfristen

Neben Bayern halten inzwischen auch andere Bundesländer Übergangsfristen für erforderlich. So hatte zum Beispiel Sachsen angekündigt, vertretbare Umsetzungsregelungen schaffen zu wollen. In Thüringen habe man sich auf eine stufenweise Umsetzung verständigt.

Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 22. Januar hatten die Länder beschlossen, dass es einer Umsetzungszeit bedarf, bis ein einzelfallbezogenes Verfahren zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingerichtet ist. Erst danach könnten erforderliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden.

Am 4. Februar gab es eine Schaltkonferenz mit dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek, in der es um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und etwaige Betreuungsverbote ab dem 16. März ging und an der auch KZVB und BLZK teilgenommen hatten. Die Argumente der zahnärztlichen Selbstverwaltung hätten den Minister überzeugt, wie beide Körperschaften mitteilten. Ungeimpfte Zahnärzte und Praxismitarbeiter dürften demnach ihren Beruf auch nach dem 15. März ausüben.

Sanktionen würden nicht sofort vollzogen

Sanktionen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würden in Bayern nicht sofort vollzogen. Auch Betretungsverbote, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht, würden von den bayerischen Gesundheitsämtern bis auf Weiteres nicht ausgesprochen, teilten die beiden Organisationen mit. <link url="https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=265&jahr=2022" import_url="https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=265&jahr=2022" follow="follow" seo-title="" target="self">

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