Baden-Württemberg ermöglicht Impfung von ZFA-Azubis unter 18
Neben Zahnärzten und ihrem Personal sind nun weitere Personen in Baden-Württemberg nach § 3 der Bundesimpfverordnung impfberechtigt – darunter 16- bis 18-Jährige und damit auch Auszubildende einer Zahnarztpraxis. Das meldet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und beruft sich dabei auf die Pressemitteilung des Landes. Den Minderjährigen wird ausschließlich der Impftstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer verabreicht, da er das einzige ab 16 Jahren zugelassene Vakzin ist.
Impfungen für 1,7 Millionen Baden-Württemberger zusätzlich
Darüber hinaus sind alle Personen ab 70 Jahren sowie alle Menschen ab 65 Jahren, wie beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen, impfberechtigt, heißt es in der Mitteilung . Da die Ständige Impfkommission (STIKO) die Alterbeschränkung für das Vakzin des Herstellers AstraZeneca aufgehoben hat, könnten nun auch ältere Menschen aus der Prioritätengruppe II damit immunisiert werden. Eine Wahlmöglichkeit der Impfstoffe könne jedoch nicht gewährleistet werden. Durch die erweiterte Zulassung von AstraZeneca sind insgesamt 1,7 Millionen Bürger in Baden-Württemberg zusätzlich impfberechtigt.
Sachsen gibt Impfung für alle Erwachsenen im Vogtland frei
Sachsen will die Impfung im Vogtland für alle Bürger ab 18 Jahren freigeben. Die bisher gültige Priorisierung solle aufgehoben werden, "damit sich jeder im Vogtland impfen kann", sagte Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden. Sie rechnet damit, dass die Bundesverordnung schon ab Donnerstag geändert werden kann. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Vogtlandkreis liegt zurzeit bei 251 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und zählt damit zu den höchsten bundesweit.
Da ihnen die Impfstoffbeschaffung und -verteilung obliegt, weichen einige Länder von der Impfverordnung ab und verteilen vorhandenen Impfstoff an Personen der nächsten Prioritätengruppe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verweist jedoch auf die Bedeutung der Impfpriorität, da nur durch die Einhaltung der Impf-Reihenfolge auch besonders verwundbare Personengruppen weiterhin zuerst geschützt werden können.