Baden-Württemberg: PCR-Tests und Kontaktslimits für Ungeimpfte
Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen. Am Dienstag wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patienten behandelt.
PCR-Test darf nicht älter sein als 48 Stunden
In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte Personen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen - insbesondere in Innenräumen. Das betrifft Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
5 Personen Maximum pro Haushalt
Ein Haushalt darf sich zudem nur noch mit fünf weiteren Personen treffen - ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht.
Maskenpflicht trotz 2G
Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Modell für geimpfte Besucher sowie Beschäftigte.