Bahr und Zahnärzte gegen Bürgerversicherung
Für Bahr ist und bleibt das duale System im Gesundheitswesen der Garant für eine wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Das machte der Minister bei den „10. Gesprächen zum Gesundheitsrecht“ des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht in Berlin deutlich.
Bahr: Die Dynamik zwischen den Systemen schafft Wettbewerb
Bahr unterstrich bei der Veranstaltung, dass eine Vereinheitlichung der Versicherungssysteme, so wie sie in den Oppositionsparteien diskutiert werde, die bestehenden Probleme im Gesundheitswesen nicht lösen, sondern - im Gegenteil - noch verschlimmern würde.
Erst durch die Dynamik zwischen den beiden Systemen entstehe Wettbewerb, sagte Bahr. "Bei aller Kritik schafft es das duale System im internationalen Vergleich doch hervorragend, die medizinische Versorgung in Deutschland sicher zu stellen.“
Eßer:Never change a running system
Für den Bereich der zahnmedizinischen Versorgung haben auf der Leistungserbringerseite sowohl Bundeszahnärztekammer (BZÄK) als auch Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) immer wieder ihre Bedenken gegen eine Bürgerversicherung vorgebracht. Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende der KZBV Dr. Wolfgang Eßer stellte bei der Tagung die Frage, warum man ein gut funktionierendes System denn überhaupt abschaffen wolle. Eßer: "Never change a running system!"
Bei allen Verbesserungsmöglichkeiten schneide das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich gut ab, das bewiesen auch aktuelle Studienergebnisse der OECD, hieß es. Die zahnmedizinische Versorgung nehme weltweit einen Spitzenplatz ein und die zuzahlungsfreien Leistungen seien in keinem Land so zahlreich wie in Deutschland.
"Keine plausiblen Argumente für die Einheitsversicherung"
Daher plädiert die Zahnärzteschaft Eßer zufolge für die Beibehaltung des bestehenden dualen Systems und nicht für die Abschaffung der PKV. Es gebe keine plausiblen Argumente, die dafür sprechen, dass eine Bürgerversicherung die Versorgung weiter verbessert. Aus Sicht der Zahnärzte sei eine Einheitsversicherung nur eine Verschiebung zu Lasten der Versicherten und der Leistungserbringer.