Bahr will Berufsrecht der Ärzte reformieren
Damit solle es den Ärztekammern leichter gemacht werden, schwarze Schafe in den eigenen Reihen zu finden und zu bestrafen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Geplant sei, den Paragrafen 128 im SGB V über die "Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten" zu verschärfen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte Tage zuvor gefordert, im Kampf gegen bestechliche Ärzte den Kammern mehr Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten zu geben. Der Ärzte-Zeitung zufolge will das Ministerium der Ärzteschaft allerdings keine eigenen Ermittlungsbefugnisse einräumen.
Strafrecht bleibt vorerst unangetastet
Als ausgeschlossen gelte laut FAZ die von Kassen und Opposition verlangte Verschärfung des Strafrechts. Danach können selbstständige Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden. Bahr hatte mehrfach deutlich gemacht, er werde Kassenärzte nicht zu "Angestellten der Krankenkassen" machen. Die Therapiefreiheit dürfe nicht ausgehöhlt werden.
Ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wies den Eindruck zurück, sie wolle das Strafrecht für Ärzte verschärfen, so die FAZ.