Berger: Prothetische Versorgung auch für Flüchtlinge
„Eine an die zahnärztliche Erstbehandlung anschließende endodontologische, konservierende oder prothetische Behandlung ist derzeit nicht vorgesehen. Das bringt den Zahnarzt unter Umständen in Konflikt, Zähne zu entfernen, die erhalten werden könnten“, führte Berger aus.
Hintergrund: Während in einigen Bundesländern Flüchtlinge über eine Gesundheitskarte Zugang zur regulären gesundheitlichen Versorgung erhalten, wird in anderen Bundesländern - wie in Bayern - über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur die ärztliche und zahnärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände gewährleistet. Geduldete Asylbewerber erhalten diese Leistungen nur, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist (§ 1a AsylbLG).
Prävention: langfristig sogar preiswerter
Die Erfolge der Zahnärzteschaft bei der Vorbeugung von Erkrankungen zeigen Berger zufolge, dass Prävention langfristig auch preiswerter ist als die Versorgung von Spätschäden: "Prophylaxe bei Kindern, Frühversorgung von Karies, die noch nicht schmerzhaft ist, und eine präventionsorientierte Zahnmedizin - all das wird bei der Behandlung von Flüchtlingen nicht vergütet." Gleiches gelte für die Vorbeugung und Behandlung von Parodontitis und viele andere Leistungen, die zum Standard einer zeitgemäßen Zahnheilkunde zählen. "Einfache prothetische Versorgungen sollten nach einer Karenzzeit ohne großen bürokratischen Genehmigungsaufwand erlaubt sein", forderte Berger. Diese Behandlungen nicht durchzuführen, verschärfe in vielen Fällen das Problem.
„Wir müssen uns darauf einstellen, dass eine große Zahl der allein in diesem Jahr rund 800.000 Flüchtlinge und Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, dauerhaft in unserem Land bleiben. Wenn wir sie zahnmedizinisch heute nur in Schmerzfällen betreuen, werden die Spätschäden ausgebliebener Versorgung künftig teurer sein als deren Frühbehandlung“, prognostiziert Berger. "Dabei ist selbstverständlich, dass diese Leistungen nicht aus den bestehenden Budgets der Krankenkassen finanziert werden können."
Ärzte und Zahnärzte nicht zu Sozialrichtern machen
Berger schließt sich damit einer Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, an, Ärzte und Zahnärzte nicht zu „Sozialrichtern“ hinsichtlich notwendiger Untersuchungen und Behandlungen zu machen. Zugleich verweist der bayerische Zahnärztepräsident darauf, dass Zahnärzte bereits vielerorts Flüchtlinge kostenfrei behandeln, so zum Beispiel in der Zahnarztpraxis des Münchener Malteser-Hauses, die ehrenamtlich vom Hilfswerk Zahnmedizin Bayern (HZB) unter der Schirmherrschaft der BLZK betreut wird. Nun sei die Politik am Zug, nicht nur Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten zur Verfügung zu stellen, sondern auch für deren ärztliche und zahnärztliche Versorgung.
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