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Betreuungsgeld nimmt letzte Hürde

ck/dpa
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Das Betreuungsgeldgesetz hat den Bundesrat passiert und wird jetzt zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer scheiterten mangels Mehrheit in der Länderkammer mit ihrer Forderung, das umstrittene Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu verhandeln.  

Opposition will in Karlsruhe klagen

Eltern, die ab diesem Zeitpunkt für ihre zwei- und dreijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro. SPD und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt. 

Nordrhein-Westfalen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte, das Betreuungsgeld ziele in die völlig falsche Richtung. Statt genügend Kita-Plätze zu schaffen und den Eltern damit "echte Wahlfreiheit" zu ermöglichen, werde so ein überkommenes Frauen- und Familienbild zementiert.

Dagegen bezeichnete Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) das Betreuungsgeld als wichtigen Bestandteil der Familienpolitik. Eltern sollten selbst entscheiden, ob ihr Kind besser in einer Kita oder zu Hause aufgehoben sei.

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