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Finanzierung von Lehrgängen für ZFA

Bewerbung für Weiterbildungsstipendium läuft bis Ende Oktober

Das Weiterbildungsstipendium möchte junge berufliche Talente unterstützen, die nach der Berufsausbildung noch mehr erreichen wollen. Sittinun - stock.adobe.com
LL
Praxis
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Gute Absolventen, das heißt, Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser absolviert haben, können sich für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Bis zu 9.135 Euro Förderung sind möglich.

Wer gut ist, soll gefördert werden. Das Stipendium umfasst die Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Die Stipendiaten suchen sich die Lehrgänge dabei selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium bezuschusst werden. Gefördert wird es durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), unterstützt vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Forschung.

Das sind die Bedingungen und Konditionen

Bewerben können sich alle, die ihre Ausbildung zur ZFA mit der Abschlussnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben und unter 25 Jahren alt sind. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes oder von Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Das Stipendium richtet sich an beruflich Qualifizierte. Ein Anspruch auf eine Aufnahme besteht nicht.

Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Alle Bewerber werden im November informiert, ob sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jeweils zum 1. Januar.

Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen, fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH, Fachwirt, Auslandspraktikum, berufsbegleitendes Studium, Management, Rhetorik, Präsentationstechniken und vieles mehr.

Bei Eigenanteil von 10 Prozent sind bis zu 9.000 Euro möglich

Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen Umschulungen und Zweitausbildungen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind, wie etwa die Ausbildung zur Heilpraktikerin sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden außerdem Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen, wie die Mittlere oder die Fachhochschulreife).

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.

Das Förderprogramm läuft in der Regel über die (Landes)Zahnärztekammer (wenn diese daran teilnehmen). Gegebenenfalls haben diese einen Ansprechpartner, wie etwa die Kammer Baden-Württemberg via E-Mail an teuber(@)lzk-bw.de

Weitere Infos gibt es hier auf der Seite der SBB:
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

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