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BGH prüft Rabatte von Versandapotheken

ck/dpa
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Dürfen Versandapotheken anderer EU-Staaten deutschen Kunden Rabatte auf preisgebundene Arzneien gewähren? Über diese Frage verhandelt seit Mittwochvormittag der Bundesgerichtshof (BGH).

Dem Gericht liegen Klagen gegen eine niederländische Internetapotheke vor, die verschreibungspflichtige Medikamente für den deutschen Markt mit Boni von drei Prozent des Warenwertes angeboten hatte. Dagegen hatten deutsche Apotheker geklagt. 

Verbot ist absehbar

Es dürfte absehbar sein, dass der BGH solche Rabatte verbieten wird. Denn bereits 2010 war der Senat dieser Meinung und rief den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes an, der dem BGH 2012 schließlich recht gab. In Deutschland sind die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente per Gesetz festgelegt. Am Mittwoch war noch unklar, wann der BGH sein Urteil verkünden wird.

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