Biomedizin fördert Selektion
Nach Ansicht des Inklusionsbeirats tragen diese biomedizinischen Praktiken dazu bei, die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung infragezustellen und sie zu diskriminieren. Die Praktiken seien daher schädlich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Auf dem Weg zur flächendeckenden Selektion
Sowohl bei der Pränataldiagnostik als auch der Präimplantationsdiagnostik gehe es um die Suche nach möglichen Behinderungen, obwohl daraus keine Behandlung oder Therapie folge. In der medizinischen Praxis werde mit unterschiedlichen Methoden gezielt, umfassend und mit großem Aufwand nach möglichen Behinderungen gesucht.
Paare, beziehungsweise Frauen sollten so entscheiden, ob ein behindertes Kind zur Welt komme oder nicht. Der Fachausschuss kritisiert, die neuen Entwicklungen zeigten, dass der Trend hier zur flächendeckenden Selektion gehe.
Bisherige Versuche, die pränatale Diagnostik durch gute Beratung und Aufklärung zu begrenzen, indem Paare, beziehungsweise Frauen besser aufgeklärt und gut beraten selbstbestimmt auf Diagnostik verzichten oder sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden, waren nicht erfolgreich, so der Inklusionsbeirat.
Das Positionspapier stellt drei Forderungen auf:
Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen setzt sich grundsätzlich für eine Reform ein, mit der das Angebot der Pränataldiagonistik auf Krankheiten beschränkt wird, die vorgeburtlich behandelt werden können oder deren Entdeckung eine Behandlung direkt nach der Geburt ermöglicht und die Präimplantationsdiagnostik verboten wird.
Er plädiert dafür, dass jede öffentliche Forschungsförderung für die Weiterentwicklung von vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden, die nicht der Gesundheit des Ungeborenen oder der schwangeren Frau dienen - wie der Förderung des Bundesforschungsministeriums für den geplanten Test auf fetale Zellen im mütterlichen Blut - unterbleibt.
Er fordert, dass der Fetozid strafrechtlich verboten wird.