Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

BMG prüft GKV-Regeln für Selbstständige

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft aktuell die geltenden Regeln zur Beitragsfestsetzung von Selbstständigen, die freiwillig in der GKV versichert sind.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7978) auf eine Kleine Anfrage (20/7820) der Fraktion Die Linke. Diese hatte nach der Auslegung von §240 Absatz 4a SGB V gefragt, der Bescheiden von Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn Versicherte im Nachgang ein niedrigeres Einkommen nachweisen.

Wer keine Angaben zu seinen Einnahmen macht, muss den Höchstbeitrag zahlen

Laut Bundesregierung gab es zum Stichtag 31. März 2023 insgesamt 317.495 Personen, die keine Angaben zu ihren beitragspflichtigen Einnahmen gemacht hatten und dadurch den Höchstbeitrag zahlen mussten. Angaben, wie viele davon ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten und damit eigentlich niedrigere Beiträge hätten zahlen müssen, konnte die Bundesregierung nicht machen.

Insgesamt seien zum Stichtag 30. Juni 2023 insgesamt 1,5 Millionen Selbstständige freiwillig in der GKV versichert gewesen, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf die amtliche Monatsstatistik der GKV. In der Privaten Krankenversicherung waren nach Auskunft des PKV-Verbandes 500.000 Selbstständige versichert.

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