Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa

BMG versucht GOZ-Klage auszusitzen

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Politik
Das Verwaltungsgericht Berlin „wartet“ immer noch auf die Stellungnahme aus dem Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Klage wegen Nichtanhebens des GOZ-Punktwerts, meldet der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI).

„Die Feststellungs- und Verwaltungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin kommt nicht voran“, teilt der BDIZ EDI mit. So habe das BMG zunächst angegeben, dass es die Klagezustellung nicht erhalten hätte und dann zwei Mal eine Verlängerung der Frist beantragt, welche das Gericht laut BDIZ EDI jetzt bis zum 16. April gewährt hat.

Zum Hintergrund: Am 16. September 2023 hatte die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner die vom BDIZ EDI initiierte Feststellungs- und Verpflichtungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Schon Anfang 2023 war in dem Zusammenhang eine Aufforderung an das BMG gegegangen, sich „zur Ungleichbehandlung bei den Honorarordnungen und zur 65 Jahre währenden Nichtanpassung des GOZ-Punktwerts“ zu äußern. Das BMG hatte darauf – aus Sicht des BDIZ EDI “wenig überraschend" – nicht reagiert.

Wie der Verband ausführt, reagierte das BMG auch nicht auf die Aufforderung der Berliner Richter um Stellungnahme. Erst nach wiederholter Ermahnung des Gerichts ließ das BMG demzufolge am 7. November 2023 verlauten, dass „die gerichtliche Verfügung vom 21. September 2023 mit der Klageschrift bedauerlicherweise nicht eingegangen“ sei oder es könne „ein Eingang nicht nachvollzogen werden“.

Das BMG bittet um Aufschub – unter anderem wegen der Osterferien

Der BDIZ EDI geht davon aus, dass die Klageschrift Inzwischen dem BMG vorliegt, denn die vom BMG beauftragte Kanzlei habe in der Streitsache bis zum 16. April um Aufschub für die Klageerwiderung gebeten – unter anderem wegen der Osterferien. „Vom ersten Schreiben der Kanzlei Ratajczak bis zur Klageerwiderung durch das BMG vergingen somit mehr als ein Jahr“ kritisiert der Verband.

„Wir sechs Kläger und der BDIZ EDI warten nun gespannt auf eine erste Stellungnahme aus dem Bundesgesundheitsministerium nach mehr als einem halben Jahrhundert Stagnation bei der privatzahnärztlichen Honorierung. Es ist fast grotesk, dass der Minister dem Vorwurf der Untätigkeit genau so begegnet – mit Untätigkeit, verloren gegangenen Dokumenten und mit Spiel auf Zeit. Der Minister steht bald vor dem Ende seiner Amtsperiode, den Zahnärztinnen und Zahnärzten steht das Wasser bis zum Hals“, sagt BDIZ EDI-Präsident und Kläger Christian Berger.

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