Bohrer-Bruch ist kein Behandlungsfehler
Die Richter waren der Auffassung, dass es sich es dabei zwar um eine Komplikation handelt, die aber auch bei ordnungsgemäßem Vorgehen auftreten kann. Ein Bruch des Bohrers bei einer Wurzelkanalbehandlung an sich lässt nicht automatisch einen Rückschluss auf einen Behandlungsfehler zu. Das Abbrechen von Wurzelkanalinstrumenten ist bei Wurzelbehandlungen per se möglich.
Ein zu dem Verfahren hinzugezogener Sachverständiger hatte klargestellt, dass derartige abgebrochene Instrumente keine Entzündungen auslösen und nur dann kritisch werden können, wenn die Instrumente weit über die Wurzelspitze hinaus überstehen. Auch kann das abgebrochene Teil in den Wurzelkanälen verbleiben.OLG KoblenzUrteil vom 23. September 2015Az.: 5 U 603/15