Brauchen wir mehr Europa im Gesundheitswesen?
Aktuell häufen sich die politischen Forderungen nach mehr gemeinsamer europäischer Gesundheitspolitik. Deshalb diskutierten die BZÄK-Vertreter auf der Veranstaltung gemeinsam mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, Vertretern der Europäischen Kommission und der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU über die Frage, ob die EU künftig mehr Kompetenzen im Gesundheitsbereich benötigt oder ob das bestehende Instrumentarium der EU-Verträge den Anforderungen genügt. Die Moderation übernahmArno Metzler,langjähriger Vorsitzender der Gruppe Vielfalt im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA).
In seinem Fazit warb Dr. Michael Frank, Präsident der Europäischen Regionalorganisation (ERO) des Weltzahnärzteverbandes FDI und Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen, für mehr Transparenz und Verständnis.
Die Kernfrage sei, ob mehr Kompetenzen der EU im Bereich Gesundheit überhaupt rechtlich möglich seien. Laut europäischer Verträge lägen die Zuständigkeiten für Gesundheit bei den Mitgliedsstaaten. Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer müsse dieser Prozess kritisch begleitet werden - ohne Druck und unter dem Fokus: Gibt es mit mehr Europa im Rahmen einer Gesundheitsunion eine Verbesserung der Versorgung und damit einen tatsächlichen Mehrwert für die Patienten? „Wir brauchen mehr Information und Klarheit“, forderte Frank.
EU-Initiativen: Europa nach der Pandemie
In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hatte das Europäische Parlament im Juli 2020 eine Entschließung zur „europäischen Gesundheitspolitik nach der Corona-Pandemie“ verabschiedet. Darin forderte das Parlament die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, im Bereich der Gesundheit stärker zusammenzuarbeiten als bisher.
Ende 2020 hat die Europäische Kommission mehrere Gesetzesinitiativen unter der Überschrift „Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion“ auf den Weg gebracht, mit denen vor allem die Krisenreaktionsfähigkeit der EU verbessert werden soll. Im Mittelpunkt der Vorschläge steht eine Neugestaltung des geltenden Rechtsrahmens für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie auf eine Aufwertung der wichtigsten EU-Agenturen bei der Krisenvorsorge und -reaktion, insbesondere des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).