Bürger verlangen mehr Transparenz von den Behörden
Am 1. Januar 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Mit diesem Gesetz erhielt jeder Bürger das Recht auf Zugang zu internen Unterlagen von Bundesbehörden. Ausnahmen sollten nur gelten, wenn der Offenlegung von Informationen ein öffentliches Interesse oder private Rechte Dritter entgegenstehen. Damit sollten staatliche Entscheidungen besser nachvollzogen werden können. Transparenz trat an die Stelle des zuvor geltenden „Amtsgeheimnisses“, um mehr demokratische Teilhabe zu schaffen und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern.
Erste bundesweite Befragung zur Informationsfreiheit
Zwanzig Jahre nach Einführung des IFG gab nun die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider die erste bundesweite Repräsentativbefragung zu diesem Thema überhaupt in Auftrag. Das Meinungsforschungsinstitut INFO befragte im Januar und Februar 2026 bundesweit rund 2.500 Menschen zum Thema Informationsfreiheit.
Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Ergebnisse der Befragung geben Einblicke in die Wahrnehmung der Befragten zur Wirkung des IFG in der Praxis. Dabei zeigt sich, dass die Menschen zwar einen transparenten Staat wollen, aber genau hier auch erheblichen Handlungsbedarf sehen. 96 Prozent der insgesamt 2.500 Befragten erwarten transparentes Behördenhandeln, 60 Prozent erleben Behörden aber häufig als intransparent. „Deshalb müssen wir die wahrgenommene Intransparenz ernst nehmen, die unsere Befragung sichtbar gemacht hat. Auch wenn Wahrnehmung und Realität nicht deckungsgleich sind“, so Specht-Riemenschneider.
Specht-Riemenschneider: Informationsfreiheit ist kein Sicherheitsrisiko
Im Lichte aktueller Sicherheitsdebatten warnt Specht-Riemenschneider jedoch davor, Informationsfreiheit pauschal mit einem Sicherheitsrisiko gleichzusetzen: „Sicherheitsinteressen können Ausnahmen rechtfertigen. Das IFG sieht das auch schon heute so vor. Aber sie dürfen nicht dazu führen, dass ganze Informationsbereiche ohne Prüfung des Einzelfalls der öffentlichen Kontrolle entzogen werden.“
Die BfDI leitet aus den Befragungsergebnissen drei zentrale Handlungsempfehlungen ab: Erstens braucht die Informationsfreiheit wirksame Durchsetzungsbefugnisse für Aufsichtsbehörden. Zweitens sollte Informationsfreiheit als demokratisches Werkzeug sichtbarer und einfacher nutzbar werden, unter anderem durch verständliche und niedrigschwellige Kommunikationswege. 64 Prozent wünschen sich die Möglichkeit, Anfragen per Brief oder E-Mail zu stellen, 63 Prozent über Behördenwebseiten und 51 Prozent über ein zentrales Anfrageportal. Drittens sollten Behörden Informationen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, verstärkt proaktiv veröffentlichen. Dafür sprechen sich 83 Prozent der Befragten aus.
Hier geht es zu den Umfrageergebnissen.




