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Reform des Nachrichtendienstrechts

Bundesärztekammer fordert besseren Schutz für Arzt-Patienten-Beziehung

Die Bundesärztekammer dringt darauf, bei der Reform des Nachrichtendienstrechts Verschwiegenheitsrechte und -pflichten im Arzt-Patienten-Verhältnis besser zu schützen. Robert Kneschke - stock.adobe.com
ao
Politik
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Die Bundesregierung will den Nachrichtendiensten mehr Rechte einräumen. Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht dadurch jedoch die Arzt-Patienten-Beziehung gefährdet und fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt. Damit der Staat Bedrohungen wie Cyberangriffe besser abwenden kann, sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse erhalten. Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, sollen sie laut BMI künftig in engen Grenzen selbst eingreifen dürfen.

Den Nachrichtendiensten räume der Gesetzentwurf weitgehende Befugnisse ein, die nicht mit dem ausreichenden Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten einhergehen, warnt die BÄK in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. So sollen die Nachrichtendienste zum Beispiel das Récht erhalten, nicht öffentliche Gespräche abzuhören oder aufzuzeichen sowie Wohn- und Geschäftsräume heimlich zu betreten.

Mit dem Entwurf sollen im Bundesverfassungsschutzgesetz von den zeugnisverweigerungsberechtigten Berufen neben Seelsorgern, Verteidigern und Abgeordneten nur Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden, nicht jedoch Ärztinnen und Ärzte.

Patienten müssen sich auf Verschwiegenheit verlassen können

Verschwiegenheitsrechte und -pflichten seien im Arzt-Patienten-Verhältnis allerdings „unabdingbar“, betont die BÄK, „denn Patientinnen und Patienten müssen sich Ärztinnen und Ärzten gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass die sensiblen Informationen, die sie preisgeben, an Dritte gelangen“. Umgekehrt sei für Ärzte die Kenntnis dieser Informationen die essenzielle Grundvoraussetzung dafür, dass eine qualifizierte medizinische Behandlung durchgeführt werden könne.

„Unter Berücksichtigung der von Verfassungs wegen besonders geschützten Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis besteht bei Maßnahmen der Nachrichtendienste ein gesteigerter Schutzbedarf auch für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte“, heißt es weiter. Die Arzt-Patienten-Beziehung müsse absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden. Das Schutzniveau für Ärzte innerhalb der gesetzlichen Systematik müsse wenigstens auf das für Rechtsanwälte geltende Niveau gehoben werden, fordert die BÄK.

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