Regelungsbedarf bei fachfremden Investoren

Bundesärztekammer fordert Grenzen für MVZ

pr
Einen neuen Ordnungsrahmen fordert die Bundesärztekammer bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Es herrsche Regelungsbedarf, Übernahmen durch fachfremde Investoren müssten begrenzt werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ein Positionspapier vorgelegt, wie der Einfluss von fachfremden Finanzinvestoren in die ambulante Gesundheitsversorgung eingedämmt werden könnte. Siefordert einen neuen Ordnungsrahmen, nach dem MVZ künftig wieder fachgruppenübergreifend tätig sein dürfen.

Denn Finanzinvestoren wie Private Equity Gesellschaften nutzten MVZ zunehmend als attraktive Kapitalanlage, kritisiert die BÄK in ihrem 26-seitigen Papier. Maximale Renditen könnten zum Beispiel durch eine Fokussierung auf besonders lukrative Leistungen, durch die Ansiedlung in gut situierten Stadtteilen und durch Monopolbildungen erzielt werden.

Die BÄK befürchtet, dass Ärztinnen und Ärzte in Konfliktsituationen geraten, wenn Investoren versuchen, Einfluss auf die Indikationsstellung und andere medizinische Entscheidungen zu nehmen – auf Kosten der ärztlichen Unabhängigkeit und der Patientensicherheit. Die BÄK sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat in ihrem Papier konkrete Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeitet.

Der mit der Kommerzialisierung von MVZ einhergehende Rendite-Druck sei so groß, dass ihm nicht allein mit der berufsrechtlichen Verpflichtung von Ärzten begegnet werden könne, die Behandlung allein am Wohl der Patienten auszurichten.

„Der ärztliche Leiter sollte gestärkt werden“

Deshalb müssten die Rahmenbedingungen für die Zulassung und die ärztliche Tätigkeit in MVZ angepasst werden. Eine wichtige Maßnahme sei dabei die Stärkung des ärztlichen Leiters in MVZ. Ihm komme bei der Umsetzung der Berufsordnung eine entscheidende Rolle zu, er müsse die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von Eigentümerinteressen gewährleisten.

Auch das Recht auf freie Arztwahl sei von großer Bedeutung. Durch die Bildung großer MVZ-Strukturen oder -Ketten könne es für einzelne Fachgebiete in einzelnen Regionen zu einer Monopolbildung kommen, bei der den Patienten wohnortnah keine alternativen Ärzte zur Verfügung stehen. Wichtig sei auch die Transparenz der Trägerschaft. Derzeit sei es weder Patienten noch anderen Leistungserbringern kaum möglich, die Trägerschaft von MVZ in Erfahrung zu bringen.

Zu den Forderungen der Bundesärztekammer gehören:

  • Eine ausschließliche Zulassung fachübergreifender MVZ,

  • ein örtlicher und fachlicher Bezug des Krankenhauses zum MVZ,

  • das Auslaufen von Bestandsschutzregelungen,

  • das Auslaufen von Bestandsschutzregelungen,

  • die Überprüfung der Versorgungsaufträge hinsichtlich der Kernleistungen,

  • die Begrenzung von Marktanteilen und

  • das Verbot von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen.

Scharfe Kritik an dem Positionspapier der Ärzte kommt vom Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV). Das Papier stehe im Widerspruch zu den jüngsten Aussagen des BÄK-Präsidenten Dr. Reinhardt, der sich für eine differenzierte Debatte eingesetzt habe, kritisiert die Vorsitzende, Sibylle Stauch-Eckmann.

MVZ-Betreiber widersprechen

Schätzungen zufolge gehe in den kommenden Jahren rund ein Drittel der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand, führt der Verband an. Junge Ärzte würden zunehmend davor zurückscheuen, sich selbstständig zu machen –  aus finanziellen Gründen und aus geänderten Erwartungen an die Berufsausübung.

MVZ-Gruppen mit privaten Kapitalgebern würden diesen Herausforderungen schon jetzt erfolgreich begegnen: Sie würden kontinuierlich in modernste Ausstattungen und Medizintechnik investieren. Und die angestellten Ärzte könnten ihre Patienten behandeln, ohne sich um Administratives und Bürokratie kümmern zu müssen. Ferner sei MVZ-Gruppen gesetzlich vorgeschrieben, dass sie eine ärztliche Leitung haben müssten. Damit werde die unabhängige medizinische Versorgung gewährleistet.

Die MVZ-Thematik steht bereits auf der gesundheitspolitischen Agenda des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Geplant ist demzufolge ein Versorgungsgesetz, in dem weitere Regelungen zu MVZ definiert werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Ende vergangenen Jahres angekündigt, per Gesetz zu verbieten, dass Finanzinvestoren Arztpraxen übernehmen. Er werde einen Gesetzentwurf vorlegen, um „den Einstieg dieser Heuschrecken in Arztpraxen“ zu unterbinden, hatte er angekündigt.

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