Bundesgesundheitsminister will Sonderrechte über März 2021 verlängern
Geplant ist eine Verlängerung und dauerhafte Festschreibung der zeitlich befristeten besonderen Rechte zur Pandemie-Bekämpfung, die seit März 2020 gelten. Dazu soll die Große Koalition von Union und SPD im Eilverfahren die Sonderrechte für Spahn über den 31. März 2021 hinaus verlängern.
Nach den weitgehenden Befugnissen könnte Spahn demnach nach eigenem Ermessen Verordnungen erlassen, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist". Ebenso wäre er ermächtigt, je nach Infektionslage den nationalen und internationalen Reiseverkehr zu kontrollieren. Er könnte beispielsweise Bahn-, Bus- und Flugunternehmen verbieten, Menschen aus Risikogebieten zu transportieren sowie Vorschriften für Flug- und Seehäfen erlassen.
Protest vom Koalitionspartner und der Opposition
Ursprünglich war geplant, den Gesetzesentwurf am Mittwoch im Kabinett zu verabschieden. Doch es regt sich Protest. Auch die SPD hat Einspruch erhoben. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber RP online: „Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zeigen, dass die Verordnungsermächtigungen für die Exekutive zu unbestimmt sind, insbesondere wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht.“ Die Grünen protestieren ebenfalls gegen die geplanten Änderungen, Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche nannte den Gesetzentwurf „in Teilen vollkommen aus der Zeit gefallen.“
Auch die FDP meldet sich zu Wort. Konstantin Kuhle, innenpolitischer Fraktionssprecher der FDP: „Nachdem der Bundestag der Bundesregierung im März dieses Jahres zeitlich befristet besondere Rechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeräumt hat, will das Bundesgesundheitsministerium diese nun dauerhaft festschreiben. Das darf ein selbstbewusstes Parlament nicht mit sich machen lassen“, sagte er heute gegenüber RP-online. Er appellierte an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, auf den Bundesgesundheitsminister einzuwirken. Das Parlament müsse an den Entscheidungen in der Corona-Krise stärker beteiligt werden.
Bereits im April 2020 hatte es Proteste gegen die Ermächtigungen gegeben, die BMG mit der damaligen Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zugestanden wurden. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hatten einige Verfassungsrechtler Stellung genommen und die Vorgehensweise als verfassungswidrig kritisiert.