Zweites Infektionsschutzgesetz

Bundesrat billigt Änderungen bei Corona-Notbremse

pr
Strafbarkeit für Impfpassfälschungen, OP-Masken für Kinder in Bussen und Bahnen, Apotheker können Nachtragungen im digitalen Impfpass vornehmen, Hochschulen sind von der Pflicht zum Wechselunterricht befreit: Der Bundesrat billigte Änderungen an der Corona-Notbremse.

Zu den gebilligten Änderungen gehören:

  • Das Ausstellen unrichtiger Impf- oder Testbescheinigungen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet, der Gebrauch einer gefälschten Impf- oder Testbescheinigung mit bis zu einem Jahr.

  • Neben Ärzten können künftig auch Apothekerinnen und Apotheker Nachtragungen zum Beispiel im Impfpass vornehmen. Dies soll insbesondere nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise erleichtern.

  • Kinder zwischen 6 und 16 Jahren müssen keine FFP2-Masken mehr tragen - für sie reicht der so genannte Mund-Nasen-Schutz aus.

  • Hochschulen sind künftig von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen, die die Bundesnotbremse für Schulen ab einer Inzidenz von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern vorsieht.

  • Mit einem Corona-Test vor dem Abflug soll die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen fliegen und dabei andere anstecken. Und der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden gilt auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.

  • Der Gesundheitsfonds erhält mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln, um die gestiegenen Kosten durch die Corona-Krise aufzufangen.

  • Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.

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